Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 259

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Weg, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, das unter Umständen unter dem Gesichtspunkt der Verfassungswidrigkeit angefochten und aufgehoben wird.

Wir waren im Übrigen auch darüber erstaunt, dass es derartige Eile gegeben hat, dieses Gesetz überhaupt in den Ausschuss zu bringen. Wir sind von der Kultusge­meinde angeschrieben worden, dass eine Beschlussfassung im regulär vereinbarten Unterrichtsausschuss, der im Juni stattgefunden hätte, insbesondere auf die Wahl­vorbereitungen, die im Herbst im Rahmen der Kultusgemeinden dann stattfinden soll­ten, unter Umständen Einfluss haben sollte. Alle Fraktionen waren sich daraufhin selbst­verständlich darin einig, im Unterrichtsausschuss im Einvernehmen eine Vorverlegung dieses Tagesordnungspunktes vorzunehmen.

Wir haben bereits im Ausschuss selbst darauf hingewiesen, dass der Begriff „ange­messen“ ein sehr differenzierter Begriff ist, dass er kein exakter Begriff ist und dass genau dann, wenn es um Grundrechte geht, wie zum Beispiel das Grundrecht auf freie Religionsausübung, Vorsicht geboten ist.

Ich stelle daher, um ausreichend Möglichkeit zu geben, zu diesem Tagesordnungs­punkt, zu diesem wichtigen Gesetz auch noch Experten zu hören, das Ganze hier einem Hearing zu unterziehen, einen Rückverweisungsantrag, einen Antrag gemäß § 53 Abs. 6 GOG des Nationalrats, diesen Verhandlungsgegenstand an den Unterrichtsausschuss rückzuverweisen. Sollte das nicht geschehen können, sehen wir uns nicht in der Lage, der Novellierung zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Rückverweisungsantrag wurde mündlich gestellt und wird zur Abstimmung gebracht werden.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.16.27

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bildungsministerin! Geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemein­schaft! Wenn man tatsächlich davon ausgehen könnte, dass man wichtige Bereiche übersehen oder nicht berücksichtigt hat, dann könnte man diesem Rückver­weisungs­antrag der freiheitlichen Fraktion zustimmen, die am Montag noch ganz anders argu­men­tiert hat. Aber die Herausforderung an die Neufassung des Israelitengesetzes war, die Rechte der Juden in Österreich stärker zu verankern und ein veraltetes, aus dem Jahr 1890 stammendes Gesetz aufzuheben.

Für uns als Gesetzgeber war es eine Herausforderung, nach Möglichkeit ein Gesetz für die gesamte jüdische Gemeinschaft zu schaffen. Es hätte unter Umständen die Gefahr bestanden, dass kleinere Gruppen unter der österreichisch-jüdischen Gemeinschaft einem Diktat einer stärkeren Gemeinde ausgesetzt sein könnten.

Durch einen im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag wird aus unserer Sicht zusätzlich sichergestellt, dass sich das österreichische Judentum nicht zwangsläufig auf die Orthodoxie beschränkt. Ich weiß, dass der vom Kollegen Walser eingebrachte Vorschlag, der im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, die liberale Gemeinde Or Chadasch nicht vollständig zufriedenstellt.

Ich möchte daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Novelle zu diesem Gesetz neben vielen anderen Bereichen auch darauf geachtet wurde, wie der Pluralismus in Österreich gewährleistet werden kann.

Die im Ausschuss eingeführte Ziffer 11 zum § 3 geht von einer pluralistischen Aus­richtung der israelitischen Religionsgemeinschaft aus, ohne dabei jedoch – und das


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