Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 260

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

möchte ich besonders betonen – ihr verbürgtes Selbstbestimmungsrecht zu be­schnei­den.

Ich habe im Rahmen der Debatte zu diesem Gesetz miterlebt, wie groß die Span­nungen zwischen liberalen und orthodoxen Juden sind, aber kein Gesetz vermag und soll dieses Problem lösen. Es ist auch nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Religionen einzugreifen.

Der berechtigten Forderung, dass keine jüdische Gruppierung durch staatliches Recht diskriminiert wird, kommt der heutige Gesetzentwurf nach.

Der religiös/weltanschaulich neutrale Staat hat sich jeder Beurteilung nach theologi­schen Kriterien zu enthalten.

Ziel war es, dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gerecht zu werden und die staatliche Neutralität gegenüber den Bekenntnissen herzustellen. Dieses Ziel erfüllt dieses Gesetz.

Es freut mich, dass die Novelle zum Israelitengesetz die Zustimmung von vier von fünf Fraktionen hier im Hause erhält. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Walser und Ursula Haubner.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.19.41

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist gut, dass wir heute dieses neue Israelitengesetz beschließen. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, dass das Gesetz seit 1890 besteht, und wahrscheinlich war es seit 1958 in wesent­lichen Teilen verfassungswidrig. Daher ist es höchst an der Zeit, diese Novelle und diese Beschlüsse vorzunehmen.

Es gab auch eine intensive Diskussion davor, und die Vorlage wurde gerade vonseiten des Unterrichtsressorts und des zuständigen Kultusamtes mit großer Sorgfalt vorbereitet. Ich glaube daher, dass heute einer Beschlussfassung, insbesondere auch aufgrund der Abänderung, die wir im Unterrichtsausschuss vorgenommen haben, nichts entgegensteht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist, denke ich – und ich darf sie herzlich begrüßen –, den beiden Präsidenten Muzicant und Deutsch zu danken, dass sie dieser Abänderung auch ausdrücklich namens der Kultusgemeinde die Zustimmung gegeben haben, die sich in Ziffer 11 des § 3 im zweiten Abschnitt wiederfindet und die pluralistische Ausrichtung der Kultusgemeinschaft ausdrücklich betont, ohne dabei – und das ist, denke ich, ent­scheidend, und das haben wir immer bedacht, wenn es um die Regelung von Glaubensgemeinschaften ging – in irgendeiner Art und Weise in das grundrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften einzugreifen. Das ist keine Frage, die der Staat zu klären hat, das haben die Religions- und Glaubens­gemeinschaften in ihrem Innenverhältnis zu lösen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Novelle nimmt natürlich Rücksicht auf eine in der gesamten Struktur moderner gewordene Gesellschaft, sie nimmt Rücksicht auf das Selbstbestimmungsrecht etwa im Hinblick darauf, zu beurteilen, was eine konfessionelle Schule ist und was nicht, auf die Frage, wer auf dem Friedhof der Kultusgemeinde bestattet werden darf und wer nicht. Es geht um eine Fülle von Fragen im inneren Rechtsverhältnis, Kranken­seelsorge, Recht auf Beachtung von Speisevorschriften, rituelle Tauchbäder, Amts-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite