Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 281

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Aber damit es nicht die lange Nacht der Studien wird, werde ich jetzt – keine Sorge – nicht noch einige aufzählen, obwohl ich auch einiges mit und parat hätte. Ich glaube, dass es wichtiger ist, dass wir oder Sie hier im Hohen Haus, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ab und zu wirklich auch Frauenallianzen schmieden. Beim letzten dieser Anträge, die jetzt von einigen Rednerinnen erwähnt wurden, wird es ja zu so etwas kommen. Es wird ernsthaft darüber diskutiert werden, wie die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Geschlechter sind, sprich, wie sie sich auf Frauen und Männer auswirkt. Dass wir dies diskutieren werden, das begrüße ich außerordentlich.

Zu den beiden anderen Anträgen sei ganz kurz gesagt, dass es um Frauenvermitteln geht. Wenn ich Frau Kollegin Gartelgruber richtig gehört habe: Private Vereine ver­mitteln Frauen an Familien, und das hätte die FPÖ gerne auch ab einem Alter, das im Antrag nicht definiert ist, aber jedenfalls über 30 liegt. Denn bis 30 gilt die Regelung, das ist sozusagen das Alter, das europäisch und international als das Höchstalter für Au-pair-Männer oder ‑Frauen angegeben wird; in Österreich – das haben Sie schon gesagt – liegt es bei 18 bis 28.

Beim Frauenvermitteln von privaten Vereinen fehlt mir die sozialrechtliche Absiche­rung. Das ist das, weshalb ich glaube, dass man über diesen Antrag richtig so ent­schieden hat, dass man hier nicht riskieren möchte, dass die Ausbeutung von Frauen möglich wird; abgesehen davon, dass auch ältere Arbeitnehmerinnen über ein Einkom­men verfügen müssen, von dem sie irgendwie leben können.

Zum Innovationspreis: Ich glaube, da hätten wir jetzt nicht sehr viele Unternehmen, denen wir so einen Preis zukommen lassen könnten. Denn bei nicht einmal 5 Prozent Frauen in Vorstandsetagen und 11,3 Prozent Frauen in Aufsichtsräten wäre da wahr­scheinlich nicht so viel zu vergeben, obwohl ich die Sicht der Vorrednerinnen teile, dass es erstens genug Preise gibt und wir zweitens andere Maßnahmen ergreifen müssen, damit wir aufgrund unserer guten Ausbildung auch unseren Anteil in Führungs­etagen bekommen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss eine Klarstellung vornehmen, weil dieser Vorwurf in einer Aussendung gekommen ist und ich den Vorwurf postwendend an die Universitäten weitergegeben habe. Dort, wo der öffent­liche Dienst dem Gleichbehandlungsgesetz unterliegt, sprich in den Ministerien, ist es selbstverständlich so, dass die Gehaltsangaben bei Stelleninseraten gemacht werden.

Ja, die Universitäten sind säumig! Ja, ich habe es schriftlich, dass mir versichert wird, dass ab März dieses Jahres – der ist auch schon vorbei – die Universitäten sich auf alle Fälle daran halten werden. So, wie Sie das jetzt schildern, habe das auch ich gesehen. Es haben nicht nur alle Rektoren und Rektorinnen schon vor Längerem einen Brief von mir bekommen, weil wir das ja schon länger beobachten: Es passiert nicht an den Unis – oder an fast keiner, an ganz wenigen passiert es doch –, und jetzt muss der nächste Schritt folgen. Ich werde also wiederum an die Universitäten herantreten, denn auch diese unterliegen dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und wären natürlich verpflichtet – verstoßen so gegen das Gesetz –, dass sie diese Gehaltsangaben machen.

Den Ländern kann ich nichts vorschreiben, da kann ich nur appellieren. Allen Landes­hauptleuten habe ich selbstverständlich schon einen Brief geschrieben (Abg. Großruck: Frauen!), nicht von jedem eine Antwort bekommen, und da wird es jetzt an mir sein, hier auch nachzuhaken. Aber das liegt nicht in meinem unmittelbaren Einflussbereich. Das wollte ich zur Klarstellung hier noch einmal gesagt haben.

Ansonsten ist es wichtig und richtig, dass man auch um so eine Uhrzeit noch zum Thema Gleichbehandlung diskutiert. Ich möchte mich sehr herzlich bedanken, auch für


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