tigten Menschen, und es ist daher nicht einzusehen, warum man diese Grenze nicht möglich machen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wäre demokratiepolitisch eine nachvollziehbare Grenze, weil sie letztlich auch mit dem Einzug einer Partei im Parlament einhergehen würde, und das wäre eine Latte, die für die Menschen berechtigterweise nachvollziehbar ist – anstatt der 650 000 bis 700 000 Unterstützer, die für uns eine groteske Zahl darstellen und die man letztlich einfach als Teil eines Verhinderungsprozesses bezeichnen muss.
Die Republik Österreich hat sich gerade am Anfang des 21. Jahrhunderts verdient, dass man endlich auch die Bevölkerung ernster nimmt. Wir haben in der Bundesverfassung im Artikel 1 ja klar und deutlich definiert: Das Recht geht vom Volk aus. – Dem Volk sein Recht!, das sollten wir auch wieder sicherstellen.
Ich höre immer wieder in der Debatte: Na ja, wir haben diese Tradition gar nicht, die direkte Demokratie mit verbindlichen Volksabstimmungen zu leben! – Bitte, das kann ja kein Argument sein (Beifall bei der FPÖ), wenn es um den Ausbau von Demokratie geht, wenn es um mehr Mitsprache geht, dass man sagt, wir haben die Tradition nicht. Nordkorea hat überhaupt keine demokratische Tradition, aber es sollte doch unser Wunsch sein, dass hoffentlich dort ein Demokratisierungsprozess voranschreitet und hoffentlich dort einmal die Demokratie Einzug halten wird.
Das heißt, es sollte doch für jeden aufrechten Demokraten eine Verantwortung darstellen alles zu unternehmen, um die Demokratie und die Mitspracherechte der Bevölkerung weiter auszubauen. Natürlich haben wir Österreicher die gleiche demokratische Reife wie die Schweizer Bevölkerung. Vielleicht hat die Bundesregierung die Reife nicht, aber die österreichische Bevölkerung besitzt diese Reife, Entscheidungen treffen zu wollen, Initiativrechte auch erhalten zu wollen. Das ist notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage ganz bewusst: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht für die eigene Bevölkerung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung und Initiativrechte der Bevölkerung endlich auch in der Verfassung sicherstellen. Es müsste – und das ist unsere Forderung – die direkte Demokratie mit verbindlichen Volksabstimmungen in der österreichischen Verfassung verankert werden, genauso, wie das in der Schweiz der Fall ist.
Das soll keine Diskussion sein, wo man Bittsteller ist, vonseiten der Bevölkerung, sondern wo man das Recht erhält, das Initiativrecht erhält, bei allen Gesetzen und entscheidenden Fragen auch als Korrektiv gegen die jeweilige Bundesregierung tätig zu werden – gleich, ob sie rot-schwarz besetzt ist oder in anderen Farbkonstellationen. Und wenn Fehlentscheidungen von einer Regierung getroffen werden, dann muss das Volk auch in Zukunft das Recht erhalten, mittels dieses Initiativrechtes auch gegensteuern zu können, sagen zu können: Das ist absolut gegen die Mehrheitsinteressen der eigenen Bevölkerung. Das wollen wir so nicht hinnehmen. Wir werden daher mittels unserer Initiativrechte, die wir haben, eine Initiative starten, wo man dann mit über 250 000 Unterstützungserklärungen auch eine verbindliche Volksabstimmung erzwingen kann.
Wenn bei dieser verbindlichen Volksabstimmung, wie das in der Schweiz auch geregelt ist und bei uns geregelt sein sollte, 30 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen, dann soll das jeweilige Ergebnis auch verbindlich sein und von der jeweiligen Bundesregierung verbindlich umgesetzt werden.
Ich frage mich, warum Sie Angst haben. Haben Sie Angst vor der eigenen Bevölkerung? Was ist es, was Sie treibt? Ich verstehe schon, dass Sie natürlich als rot-
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