Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 93

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Wir schaffen damit eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der Abschaffung des administrativen Instanzenzuges, der Abschaffung von über 100 Sonderbehörden und anstelle dessen der Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten und zwei Bundesverwaltungsgerichten. Damit erhalten die Länder zum ersten Mal eine Gerichts­barkeit. Das ist eine Forderung der Länder seit vielen, vielen Jahren, und das erhöht auch die Stellung der Länder in unserem Bundesstaatsgefüge. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit gleichen wir unser Rechtsschutzsystem aber auch an die europäischen Standards an. Wir sind damit fit für alle zukünftigen, absehbaren europäischen Anforderungen an ein Rechtsschutzsystem. Mit dieser Reform setzen wir die so oft geforderte Strukturreform um. Daher ist der heutige Tag, an dem hoffentlich alle fünf Parteien diese Reform beschließen, ein guter Tag für Österreich, weil dieser Beschluss beweist, dass große Reformen quer über alle Verwaltungsstrukturen im Bund und in den Ländern und über alle politischen Parteien möglich sind.

Das ist ein guter Tag für den österreichischen Parlamentarismus, weil diese Verfas­sungs­novelle beispielgebend vorbereitet wurde. Diese Novelle wurde nicht nur mehrfach im Ausschuss beraten, sondern es wurden auch Hearings mit Experten und Betroffenen abgehalten, mit Verfassungsjuristen intensiv darüber diskutiert, deren Meinung und auch die der unterschiedlichen politischen Parteien in den Text einbezogen, was dazu führte, dass wir ein sehr klares Gesetzeswerk zusammenge­bracht haben. Wahrscheinlich ist diese Gesetzesvorlage eine der bestvorbereiteten, die wir in diesem Haus je gehabt haben.

Es ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, weil es gelungen ist, das gemeinsame Ganze vor das Trennende zu stellen. Und da möchte ich mich ganz besonders bedanken bei den Oppositionsparteien, die der Versuchung widerstanden haben, parteipolitische Avancen in den Vordergrund zu stellen, und diese große Strukturreform gemeinsam mit uns beschließen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist aber auch ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich, weil diese Novelle zu einer schnelleren und besseren Planung für die Unternehmen in Österreich und zu mehr Rechtssicherheit führt.

Es ist schließlich und endlich ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, weil sie mehr Klarheit über die zuständigen Behörden und einen besseren und schnelleren Rechtsschutz erhalten. Jede Entscheidung in Österreich wird nunmehr durch einen unabhängigen Richter im ordentlichen Instanzenzug gefällt, und das gilt es heute auch zu feiern.

Dafür möchte ich ein besonderes Danke sagen, nicht nur an meinen Koverfassungs­sprecher Peter Wittmann, sondern vor allem an zwei Personen: an Staatssekretär Ostermayer und an Vizekanzler Michael Spindelegger. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es waren die beiden, die den entsprechenden Inhalt im Regierungsprogramm getragen haben, die an diese Reform geglaubt haben und diese auch durchgezogen haben, auch in einer Zeit, in der manchmal die Zustimmung nicht von allen da war.

Da möchte ich ganz besonders ein Bundesland loben und hervorstreichen, nämlich das Bundesland Oberösterreich, das, als die Einigung auf Länderebene auf der Kippe stand, diese Einigung wieder herbeigeführt hat. Im Besonderen möchte ich mich beim Landtagsdirektor Dr. Steiner für seine Koordination innerhalb der Bundesländer bedanken – und vor allem bei zwei Personen aus den Kabinetten des Staatssekretärs und des Vizekanzlers, nämlich bei Dr. Klingenbrunner und Dr. Segalla. Herzlichen


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