Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 94

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Dank Ihnen allen für diese ganz besondere Mitarbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, BZÖ und Grünen.)

Natürlich möchte ich mich auch bei den Referentinnen und Referenten der parla­mentarischen Klubs und bei allen Verfassungssprechern für dieses gemeinsame Commitment bedanken.

Auf einen Punkt möchte ich noch ganz besonders hinweisen; Kollege Wittmann hat es zuvor auch schon erwähnt. Mit insgesamt acht Entschließungsanträgen geben wir den Arbeiten im Verfahrensrecht eine ganz besondere Richtung vor. Das ist auch ein gutes Zeichen des Parlamentarismus, dass der Verfassungsdienst, dem ich mit seinen Mitarbeitern hier auch ganz besonders danken möchte, so die Möglichkeit erhält, das Verfahrensrecht in die richtige Richtung zu planen, nämlich innerhalb des verfassungs­rechtlichen Bogens dafür Sorge zu tragen, dass einheitliche Standards beim Dienstrecht, der Organisation und der Möglichkeit des Wechsels zwischen richterlichen Funktionen bei Bund und Land gewährleistet werden können.

Daher bleibt mir abschließend nur mehr ein Satz: Gut Ding braucht Weile! 30 Jahre Gespräche zwischen Experten und den politischen Vertretern gehen nun dem Abschluss zu. In diesem Sinne danke ich allen in diesem Haus, aber auch jenen, die heute nicht mehr diesem Hohen Haus angehören, im Besonderen Professor Ermacora und Altpräsidenten Khol, die an dieser Verfassungsreform schon vor vielen Jahren gearbeitet haben, und natürlich auch meinem Vorgänger Reinhold Lopatka, der danach auch noch sprechen wird. Herzlichen Dank an alle! Tu felix Austria – du hast ein großartiges Parlament! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


12.07.59

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol und Herbert Scheibner zum Ausschussbericht 1771 der Beilagen ein. Der Abänderungs­antrag ist verteilt, und ich darf in aller Kürze nur die Hauptpunkte referieren.

Es sollen geändert werden Artikel 1, Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, gemäß dem Ausschussbericht, Artikel 7, Änderung des Umweltverträglichkeits­prü­fungs­gesetzes, Artikel 9, Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes, und Arti­kel 10, Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Auf die detailreichen Ände­rungen der Wortfolgen darf ich verzichten, das würde zu großer Langeweile führen, aber ich bitte, diesen Abänderungsantrag in Debatte zu nehmen und in Folge auch zu beschließen.

Von Seiten der Freiheitlichen Partei darf ich sagen, dass wir uns mit großer Anstren­gung, mit großer Verantwortung und mit großem Ernst an dieser Debatte und an diesem Reformbestreben beteiligt haben. Die Materie des Verwaltungsrechtes und der Verwaltungsverfahrensnormen, sage ich nur in einem kleinen historischen Ausflug, ist eine zutiefst innere Angelegenheit des dritten Lagers, war doch der Schöpfer der Verwaltungsverfahrensgesetze 1925, die jetzt noch gelten, der große Jurist Egbert Mannlicher, der in enger Kooperation mit Kelsen auch an der Erstellung der Bundes­verfassung 1920 gearbeitet hat und als Sektionsrat einer neu eingerichteten Behörde nach 1918 die Verwaltungsverfahrensgesetze entworfen hat. Er hat auch mitgewirkt an der Verfassungsänderung 1925, die Kollege Gerstl schon erwähnt hat, aber auch an der Verfassungsnovelle 1929.

 


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