Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 104

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Sonstige Behörden, die auf Grund des innerstaatlichen Rechts eingerichtet sind: Die Bundesschiedskommission gemäß § 346 Abs. 1 ASVG, Bundesentschädigungs­kom­mission gemäß § 20 Abs. 1 Besatzungsschädengesetz, der Zivildienstbeschwerderat gemäß § 43 Zivildienstgesetz und die Personalvertretungs-Aufsichtskommission gemäß § 39 Abs. 1 Bundes-Personalvertretungsgesetz

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, anlässlich der Umsetzung der Verwaltungs­gerichts­barkeit

hinsichtlich jener aufgelösten unabhängigen Verwaltungsbehörden Vorsorge zu treffen, denen Zuständigkeiten zukommen, die nicht auf die Verwaltungsgerichte übergehen oder den ordentlichen Gerichten zugewiesen werden, und den Verwaltungsgerichten auch nicht übertragen werden können;

zu prüfen, ob diese Behörden wiedererrichtet oder diese Aufgaben anderen Behörden übertragen werden sollen;

dafür Sorge zu tragen, dass das in diesen Behörden durch die Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Betroffenen vorhandene Fachwissen erhalten bleibt;

entsprechende Gesetzesvorschläge so zeitgerecht vorzulegen, dass eine durch­gehende Besorgung dieser Aufgaben insbesondere in jenen Fällen sichergestellt ist, in denen dies unionsrechtlich gefordert ist, wie etwa bei Regulierungsaufgaben oder in den Angelegenheiten des Datenschutzes.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.30.28

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch wir werden dieser Vorlage zustimmen. Der Herr Staats­sekretär hat schon ein bisschen zweifelnd gelächelt, weil wir im Ausschuss durchaus noch den einen oder anderen kritischen Punkt angemerkt haben.

Das Pathos, das von manchen meiner Vorredner angebracht worden ist, halte ich für ein bisschen übertrieben. Und dass man sagt, das ist die größte Verwaltungsreform seit den zwanziger Jahren, ist eher keine Auszeichnung, würde ich einmal sagen. Denn wir hätten viele, viele andere Punkte, die wir sehr intensiv diskutieren sollten, ja die wir nicht nur diskutieren, sondern auch beschließen sollten, dass wir unser Verwaltungssystem auf eine moderne Basis stellen. Es ist eher ein Warnsignal, dass wir jetzt sagen, dieser isolierte Bereich der Verwaltungsgerichte ist die größte Veränderung seit den zwanziger Jahren. Das würde ich nicht als Lob, sondern eher als Mahnung ansehen, dass wir noch viele, viele offene Aufgaben, Herr Staatssekretär, zu bewältigen hätten, um unser Verfassungs- und Verwaltungsgefüge auf eine moderne Basis zu stellen.

Aber es war schon – und jetzt möchte ich auch in den allgemeinen Lobgesang mit einstimmen – ein positiver Aspekt der Kooperation hier im Parlament, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist; auch wenn Herr Kollege Cap ein bisschen mit der Müdigkeit kämpft. Es ist eine schwierige Materie, es ist vielleicht nicht gerade die, die


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