Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 106

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1. Artikel 1 Z.1 entfällt.

2. Die bisherigen Z 2 bis 85 des Artikels 1 erhalten die Ziffernbezeichnung ‚1.‘ bis ‚84.‘

3. In Artikel 1 Z. 60 (Z 59 neu) lautet Artikel 136 Abs. 1:

‚Artikel 136. (1) Die Organisation der Verwaltungsgerichte wird durch ein besonderes Bundesgesetz einheitlich geregelt. Der Bund hat den Ländern Gelegenheit zu geben, an der Vorbereitung solcher Gesetzesvorhaben mitzuwirken. Durch Bundes- oder Landesgesetz können Regelungen über die Organisation der Verwaltungsgerichte getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind oder soweit das im ersten Satz genannte besondere Bundesgesetz dazu ermächtigt.‘“

Das wäre eben diese bundeseinheitliche Regelung. – Dann geht es aber leider noch weiter in diesem Abänderungsantrag:

„4. In Artikel 1 Z. 84 (Z 83 neu) entfällt Artikel 151 Abs. 51 Z.5. Die bisherigen Z. 6. bis 11. des Artikel 151 Abs. 51 erhalten die Bezeichnung ‚5.‘ bis ‚10.‘.

5. In Artikel 1 Z. 84 (Z 83 neu) entfallen die Wortfolgen ‚Art. 9 Abs. 2‘ und ‚Art. 10 Abs. 1 Z. 1‘.“

*****

Auch das wäre eine sinnvolle Sache in der Geschäftsordnungskommission, dass wir solche Anträge hier nicht mehr vorlesen müssen, weil sich eine Debatte ja nicht in Lesungen erschöpfen sollte. (Abg. Dolinschek: Es sollte eine Rede sein!)

Aber, Herr Staatssekretär, noch einmal: Ich glaube, es war dies ein Zeichen, dass das, wofür die Opposition von Ihnen oder von den Regierungsparteien so oft gescholten wird – dass sie keine Ideen hat, dass sie auch nicht zustimmen will, dass sie nicht kooperativ ist –, nicht stimmt. Ganz einfach: Wenn Sie auf gleicher Höhe mit uns arbeiten und verhandeln, dann kommt vielleicht sogar etwas Besseres heraus, als wenn hier nur SPÖ und ÖVP eine Vorlage durchpeitschen.

Vor diesem Hintergrund würde ich nicht von einer Sternstunde, sondern von einem normalen Akt des Parlamentarismus sprechen, dass die Regierung mit eigenen Vorschlägen an die Opposition herantritt, die Opposition Abänderungswünsche ein­bringt und dass dann, soweit das möglich ist, auch gemeinsam beschlossen wird. Vieles würde sich noch dafür anbieten, Herr Staatssekretär, es dem gleichzutun! In der Schulverwaltung gibt es einen Fünf-Parteien-Konsens, wie wir das neu regeln könnten. Der zuständige Unterausschuss des Verfassungsausschusses ruht derzeit – leider schon seit vielen, vielen Monaten –, weil anscheinend Kräfte, die außerhalb des Parlaments liegen, an dieser Fünf-Parteien-Einigung weniger Interesse haben, als wir es hätten. Es wäre eine gute Initiative, sich gegen diese außerhalb des Parlaments stehenden Kräfte zur Wehr zu setzen – wir wären dazu bereit – und diese neue Schulreform zu beschließen.

In anderen Bereichen wäre es auch interessant, der Verwaltungsreform weitere Schritte folgen zu lassen. Aber wenigstens haben wir heute einen wichtigen Schritt geschafft. Herr Staatssekretär, unsere Zustimmung haben Sie in diesem Bereich. Alles Gute für die Zukunft! Wir würden uns freuen, wenn wir mehrere solche Beschlüsse zusammenbringen würden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

 


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