Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 113

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um dann letztendlich doch das zu machen, was man will. Das war wirklich sehr erfreulich.

Wir haben da ein paar Punkte, die ich jetzt noch erwähnen möchte, mit einbringen können, die dann auch wirklich umgesetzt wurden.

Zum Beispiel das Kommandanten-Verfahren beim Bundesheer. Hier wären im ersten Zug, indem hier alles über einen Kamm geschert wurde, auch die Verfahren vor dem Einheitskommandanten tatsächlich gleich ans Verwaltungsgericht weitergeführt worden – ein völliges Unding, wenn man weiß, wie ein Heer funktioniert. Das konnte geändert werden. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben den Instanzenzug im Bereich der Selbstverwaltung der Kammern der freien Berufe Gott sei Dank noch ändern können, da auch hier der Instanzenzug an die Verwaltungsgerichte nicht sinnvoll gewesen wäre. Jetzt gibt es die Möglichkeit des Zuganges zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Die Gesetzesbeschwerde wurde schon erwähnt. Diese ist jetzt möglich, nämlich insofern, als ein Beteiligter an einem Verfahren die Möglichkeit hat, prüfen zu lassen, ob die angewendete Norm in diesem Verfahren verfassungswidrig ist. Da wurde jetzt von der Justiz insbesondere eingewendet, das führe zu einer Verfahrensverzögerung, wir würden hier ein Obergericht schaffen und so weiter.

Diese Einwürfe sind meines Erachtens nicht berechtigt, denn wir werden jetzt bei der Umsetzung natürlich sehr wohl ganz vehement darauf schauen, dass es nicht zu einer Verfahrensverzögerung kommt, sondern dass einerseits diese Rechtsschutzlücke geschlossen wird, auf der anderen Seite aber auch auf genau diesen Punkt eingegangen wird. Diese Angst müssen wir also der Justiz nehmen, und da kritisiert sie meines Erachtens nicht zu Recht.

Die meritorische Entscheidung, also die Entscheidung in der Sache selbst, im Ver­waltungsgerichtshof, die bis jetzt nicht möglich war, ist – Dr. Fichtenbauer hat das schon ausgeführt – auch eine ganz sinnvolle Änderung, die letztendlich auf unser Betreiben hin Gott sei Dank ebenfalls durchgesetzt werden konnte.

Dann hat es bei mir im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Gesetzes ein kurzes Zusammenzucken gegeben, als nämlich plötzlich im Artikel 9 der Bundes­verfassung eine Änderung hätte kommen sollen, die letztendlich dazu geführt hätte, dass es eine leichtere Vergabe von Kompetenzen, von Hoheitsrechten an andere Staaten und zwischenstaatliche Organisationen gegeben hätte.

Das Ergebnis wäre gewesen, dass etwa jetzt der ESM ohne Beteiligung des Parla­ments umgesetzt hätte werden können. Ob das unabsichtlich war, ein Zufall oder ein Redaktionsversehen – wir wollen das heute, da sich doch alle so einig sind, nicht negativ interpretieren. Tatsache ist: Wir haben darauf hingewiesen und es wurde auch da umgehend unsere Argumentation übernommen, und diese Änderung konnte wieder abgewendet werden. – Also auch da eine sehr positive Einstellung, und das ist doch sehr erfreulich.

Sehr viele mussten über ihren Schatten springen, das wurde schon gesagt. Der Kompromiss wurde schon erwähnt. Man sagt ja so scherzhaft: Ein Kompromiss ist nur dann gut, wenn alle damit unzufrieden sind. Dieses Mal schaut es tatsächlich so aus, als wäre man weitgehend zufrieden. Jeder musste beim einen oder anderen Punkt ein Auge zudrücken.

Es ist eben wie in einem Film: Da gibt es das Happy End, aber in Wirklichkeit beginnt dann erst das wirklich Schwierige, nämlich der Alltag und die Umsetzung. Jetzt wird es sich erst zeigen, ob es uns gelingt, das, was heute hier auf Schiene gebracht wird,


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