Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 114

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dann tatsächlich auf Dauer sinnvoll umzusetzen. Wir sind guter Hoffnung, weil ja eben der Wille da ist. Wir werden uns das aber dann natürlich auch bei der Evaluierung, die in einem Jahr, wie besprochen wurde, durchgeführt wird, genauer anschauen.

Aber wir sind eben, wie gesagt, guter Hoffnung. Wir haben doch wirklich diesen positiven Eindruck, dass da ernsthaft diskutiert wurde – und das ist schon mehrmals auch im Verfassungsausschuss passiert, das muss man auch lobend erwähnen – und dass auf unsere Anregungen eingegangen wurde. So kann man dann auch tatsächlich zu einem sinnvollen Ergebnis kommen. Es ist hier natürlich keine ideologische Frage, sondern eine rein sachliche. Aber auch das muss erst einmal so erledigt werden.

Insofern bedanke ich mich. Auch wenn Kollege Pendl sich darüber lustig macht, dass wir uns heute bedanken – es ist einfach erfreulich, wenn man so ein Gesetz ab­schließen kann. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) In diesem Sinn hoffe ich, dass es nach diesem Happy End, das wir heute hier feststellen – wenn auch für meinen Geschmack zum Teil ein bisschen übertrieben –, dann auch in den Niederungen des Alltags eine sinnvolle Umsetzung geben wird. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.05.03

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner, Kollege Stefan, hat gemeint, es ist irgendwie unangenehm, wenn so ein konsensuales Klima entsteht und alle ein Gesetz loben müssen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) – Ich sage gleich dazu: Mir ist das kein Problem, weil das auch ein Zeichen ist, dass man in Verhandlungen seine Handschrift hinterlassen hat, und darauf darf man auch stolz sein.

Wenn Sie ein bisschen Einblick in die Seele eines Oppositionsabgeordneten gewäh­ren: Natürlich ist es schön und wichtig, wenn man ein Regierungsmitglied kritisieren und Defizite aufzeigen kann. Aber noch schöner ist, wenn man sich durchsetzt und die Regierung das macht, was man sich als Oppositionsabgeordneter wünscht. Das ist das eigentliche Ziel eines Oppositionsabgeordneten, und das ist gleichzeitig auch ein Angebot, dass Sie sich in vielen anderen Materien mit uns an einen Tisch setzen und wir vielleicht auch dort unsere Handschrift hinterlassen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Windholz und Huber.)

Die Reform ist tatsächlich ein großer Schritt, und zwar in zweierlei Punkten. Es ist eine Strukturvereinfachung: Es werden, wie schon gesagt wurde, über 120 Behörden aufgelöst. Es ist aber auch eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Qualität des Rechtsstaats, weil jetzt bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit unabhängige Richter entscheiden.

Ich wäre aber nicht Oppositionsabgeordneter, wenn ich nicht auch auf ein Gesetz, das wir mittragen, noch mit einem kritischen Blick schauen und vor allem die Entwicklung beobachten würde. Wir haben ein paar Punkte, auf die wir aufpassen müssen.

Der erste Punkt ist, dass die Verwaltungsgerichte nicht Gerichte zweiter Klasse werden. Ich kann mich erinnern, in der langen Debatte hat es viele Anhaltspunkte gegeben, dass diese Gefahr besteht. Dieses Gesetz schafft Voraussetzungen, dass es nicht so sein muss. Trotzdem wird man aufpassen müssen.

Ganz konkret, wir haben ein Problem, das ist schon angeschnitten worden. Es werden künftig neun unterschiedliche Landesdienstrechte und Landesorganisationsrechte hinsichtlich der Landesverwaltungsgerichte entstehen. Das halte ich für ein Problem.


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