Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 112

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Ich bin sehr froh darüber, dass wir damit dann diesen in anderen europäischen Ländern, auch in mittel- und osteuropäischen Ländern geltenden Standard erreichen. Daher begrüße ich es, dass auch dieser Entschließungsantrag mit einem klaren Zeitplan im Ausschuss beschlossen worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

In anderen Bereichen, in denen solche Reformen durchgeführt wurden, haben wir dann immer wieder eine zusätzliche Instanz bekommen und es so auch nicht geschafft, Dienstposten einzusparen. Heute ist schon mehrfach angesprochen worden, dass mehr als 120 bestehende Behörden aufgelöst werden. Ich hoffe, dass das mittelfristig auch bei den Dienstposten gerade in den Landesverwaltungen Einsparungen bringt. Natürlich haben sich die Länder ihre Zustimmung auch dieses Mal wieder teuer abkaufen lassen. Es geht bei den zusätzlichen Millionen, die die Länder bekommen, nicht um die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich weiß schon, es geht auch um die Transparenzdatenbank. Trotzdem sollte man seitens des Bundes auch einmal nachfragen dürfen, was die Bundesländer in den nächsten Jahren dann tatsächlich einsparen, damit nicht tatsächlich bloß eine zusätzliche Instanz geschaffen worden ist, sondern man sagen kann, ja, eine zusätzliche Instanz haben wir, aber auf der anderen Seite mehr als 120 Behörden mit den entsprechenden Dienstposten weniger. Ich hoffe also sehr, dass auch das möglich sein wird.

Die Regelung, wie wir sie jetzt haben, bringt auch eine Steigerung der Qualität, indem man Verfahren konzentriert, und das war eine Zeit lang eine Diskussion, ob man zum Beispiel im Umweltbereich das neun Mal an den Landesverwaltungsgerichten end­entscheiden soll oder ob man es schafft, einmal auf Bundesebene mit entsprechender Kompetenz ausgestattet dann die Berufungsentscheidung herbeizuführen.

Auch das ist gelungen, und damit ist das, was wir heute hier beschließen, insgesamt zweifelsohne ein ganz, ganz wichtiger Schritt zur Einführung einer dezentralen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ganz wichtige Themen können damit zentral für die gesamte Republik geregelt und enderledigt werden.

Daher auch von meiner Seite eine klare Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich hoffe sehr, dass das nicht der letzte gemeinsame große Schritt ist, den die Bundesländer mit der Republik setzen, wenn es um die Verwaltungsreform geht. Zweifelsohne ist der heutige ein großer Schritt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.58.49

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Oppositionspolitiker ist es unangenehm, wenn so hundertprozentige Einigkeit herrscht. Man hat zumindest irgendwo das Gefühl des Widerspruchs. Skepsis ist ja üblicherweise auch angebracht, wenn etwas so abläuft, aber in diesem Fall muss ich schlicht und einfach gestehen: Die Diskussion und die Entstehung des Gesetzes waren tatsächlich so, wie es jetzt berichtet wurde.

Es war ein langjähriges Anliegen der Freiheitlichen Partei, dass wir die Verwal­tungsgerichtsbarkeit einführen, weil wir der Meinung waren, dass das dem Rechts­schutz in dieser Republik dient, systemkonform ist, eine Vereinfachung bringt und daher tatsächlich eine Verbesserung für den Bürger. In der Diskussion hat sich gezeigt, dass die Dinge, die wir eingebracht haben, ernsthaft in die Diskussion übernommen worden sind und man nicht wie so oft nur zum Schein auf irgendetwas eingegangen ist,


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