Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 111

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Steuerbescheid – ausgenommen davon sind Gemeindeangelegenheiten –, muss sich nicht mehr an die nächsthöhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor das unabhängige Verwaltungsgericht ziehen. Die oberste Instanz bleibt in allen Verwaltungsangelegenheiten der Verwaltungsgerichtshof, der mit dieser Reform grundsätzlich auch wieder für Asylangelegenheiten zuständig wird.

Diese Reform, meine sehr verehrten Damen und Herren, bringt neue Strukturen, eine Beschleunigung der Verfahren und vor allem auch eine Verschlankung der Strukturen. Ziel ist es, mit 1. Jänner 2014 einheitlich in Bund und Ländern operativ zu starten. Das ist auf Grundlage des heutigen Entwurfs durchaus realistisch.

Zu erwähnen ist weiters, dass wir in dem Zusammenhang auch einen Ent­schließungs­antrag an den Herrn Bundeskanzler einbringen, uns einen Entwurf betreffend Einführung einer Gesetzesbeschwerde vorzulegen. Die Kompetenz Umweltverträglich­keitsprüfung wird nun Bundessache, und es gibt auch eine Neuordnung des Instanzenzuges im Bereich Universitätsordnung.

Alles in allem ist dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein bedeutender Reformschritt, und ich bedanke mich namens meiner Fraktion herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


12.52.52

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist schon viel gedankt worden, und der Parlamentarismus hat sicherlich heute eine jener Stunden, in denen man durchaus zufrieden sein kann mit dem, was wir beschließen. Das zeigt für mich, dass es in der Republik doch möglich ist, bei entsprechender Kraftanstrengung und wenn man einen langen Atem hat, auch mit den Bundesländern gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen, denn diese Lösung wäre ja ohne Mitwirkung der Bundesländer nie möglich geworden.

Wenn man so ein Reformwerk zum Abschluss gebracht hat, muss man fragen, wem das nützt. Ich gehe davon aus, dass es gelingen wird, die Verfahrensdauer zu ver­kürzen. Jeder, der schon Gerichtsverfahren und Verwaltungsverfahren hinter sich gebracht hat, weiß, dass es ein ganz wesentlicher Punkt ist, wenn Verfahren konzentriert werden, wenn Verfahren schneller abgehandelt werden können.

Nichts ist für den Wirtschaftsstandort Österreich wichtiger als ein funktionierendes unabhängiges Rechtssystem, und da hatten wir zweifelsohne, wenn man die europäischen Standards heranzieht, die eine oder andere Lücke.

Apropos Lücke: Alles kann ja nie auf einmal beschlossen werden. Wir haben im Ausschuss auch einen Entschließungsantrag beschlossen, der eine weitere Lücke schließen soll. Es ist ja bis heute so, dass eine Gesetzesbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof in einem Verfahren, während es anhängig ist, noch nicht möglich ist. Wenn aufgrund dieses Entschließungsantrags dann die entsprechende Vorlage kommt – wir wollen das ja im Herbst beschließen –, werden in einem solchen Verfahren die Bürger und Bürgerinnen in Zukunft nicht mehr abwarten müssen, bis das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen ist, sondern der Verfassungsgerichtshof kann seiner genuinen Aufgabe, nämlich Gesetze am Maßstab der Verfassung zu prüfen, schon zu einem früheren Zeitpunkt nachkommen.

 


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