Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 119

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Wir haben in den letzten drei Jahren eindrucksvoll viele Neuausrichtungen beraten und auch erledigt – umso angenehmer, wenn es einstimmig ist, keine Frage. Aber wir haben auch als Regierungsvertreter, als Regierungsparteien den Mut, dann, wenn es um die Sache geht, die Dinge auch entsprechend durchzuhalten.

Was hat uns zum Erfolg geführt? – Eine umfassende Diskussion, eine gute Vor­bereitung und letzten Endes auch das Wissen, dass man an dieser Sache nicht vorbeikommt. Ich habe es erlebt, wir haben Jahre über die ganze Thematik ge­sprochen, nun haben wir das Ergebnis. Ich halte es auch für eine sehr, sehr gute Entwicklung und für eine gute Sache, dass vor allem mit den Ländern die Abstimmung gefunden wurde, denn unser Föderalismus macht uns natürlich schon manchmal ein bisschen zu schaffen. Aber in dieser wichtigen Sache ist es gelungen.

Es geht um eine Verbesserung des Rechtsschutzes und der Rechtssysteme für den Bürger. Es geht um Verfahrensbeschleunigung, etwas, das jeder, der in einem Ver­fahren steht, in Wirklichkeit erwartet und will. Es geht darum, dass der Recht suchende Bürger nicht unverhältnismäßig lange Wartezeiten auf sich nehmen muss. Das soll verbessert werden, hoffentlich wird es auch verbessert. Und es geht um etwas, das ich auch in guter Erinnerung habe: um die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes.

In allen Diskussionen und auch viele Jahre hindurch gab es immer selbige Vorlage. Die Zahl der Beschwerden häuft sich, und die Erledigung kann nicht im selben Ausmaß Schritt halten. Wenn das nun bewältigt wird, dann denke ich, zeigt das, dass die Arbeit aller Parteien und der Länder, unser aller Arbeit, gut ist. Ich glaube, dass wir auch in der letzten Zeit – es wurde schon davon gesprochen – mehrere Maßnahmen getroffen haben. Wir reden natürlich nicht gerne darüber, aber ich darf nur im Sozialbereich zum Beispiel die Mindestsicherung, die Pflegegeldbegutachtung nennen, das waren doch ganz, ganz wichtige Entscheidungen.

Es wurde heute hier auch schon gesagt, ich darf es nur der Vollständigkeit halber wiederholen: Es werden etwa 120 Sonderbehörden aufgelöst, 33 davon gehören dem Bund an, und das mit 1. Jänner 2014. Der Einstieg, ja, muss gelingen. Wir lesen in den erläuternden Bemerkungen, dass am Anfang ein Mehraufwand von 60 Millionen € notwendig ist, das ist einmal die Einstiegsphase. Es wird sicherlich im Laufe der Jahre auch da eine Verbesserung geben.

Die neue Struktur: Wir haben neun Landesverwaltungsgerichte anstatt der neun UVS. Wir haben ein Bundesfinanzgericht, wo ich mir erwarte, dass auch anstehende Finanzfragen, wen immer sie berühren und wo immer sie dargestellt sind, schneller und besser gelöst werden, und wir haben den Bundesverwaltungsgerichtshof in seiner neuen Ausrichtung, der mit der Reform auch wieder für Asylsachen zuständig sein wird. Anrufbar wird der Verwaltungsgerichtshof aber nur unter bestimmten Voraus­setzungen sein, etwa wenn uneinheitliche Rechtsprechung  die gab es  vorliegt oder die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist. Es ist also im Großen und Ganzen ein guter Beginn.

Einige Dinge, die ich heute hier zum Vortrag bringen möchte: Im Zuge dieser Reform wird der administrative Instanzenzug abgeschafft und sogar die Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag aufgelöst. In zweiter Instanz entscheiden in Zukunft grundsätzlich die neu geschaffenen Verwaltungsgerichte.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind neben den Landesagrarsenaten die Grundverkehrskommission und die Landeskommission im Jagdwesen von der Auflösung betroffen, sowie aufgrund des nunmehr grundsätzlich zweigliedrigen Instanzenzuges auch der Oberste Agrarsenat. Jede Verwaltungsinstanz wird künftig Erst- und Letztinstanz sein, und gegen die von ihr erlassenen Bescheide soll ein


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