Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 131

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Fortgang der Umsetzungsarbeiten zur Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 248.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Einführung der Gesetzes­be­schwerde.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 249.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 250.)

14.12.41 2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrver­pflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Dienst­rechts-Novelle 2011 – Pädagogische Hochschulen) (1772 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Wunschgemäß sind 5 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


14.13.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es geht jetzt um einen Bereich, den man in die Frage der Reparatur bei Baustellen betreffend Bildungswesen oder Bildungsunwesen in Österreich einreihen kann. Anwesend ist bei dieser Debatte nicht die Unterrichtsministerin, sondern logischer­weise die dafür zuständige Ministerin für das Dienstrecht von öffentlich Bediensteten, aber das Ganze befindet sich in enger Verzahnung mit dem, was sich momentan auch in unserer Bildungslandschaft abspielt.

Wir von der FPÖ haben gegen diese Vorlage gestimmt, weil man unserer Meinung nach gerade in Zeiten, wo es darum geht – was auch durch ein Volksbegehren angedacht wurde –, dass die Lehrerausbildung, -fortbildung, -weiterbildung im tertiären Bildungsbereich angesiedelt werden soll, mit dieser Reform, dem Beibehalten der Pädagogischen Hochschule im alten Stil, dieses Ziel nicht erreichen wird.

Der Grund für diese Vorgangsweise ist an sich eine kleinliche Kantönli-Denken-Men­talität, nämlich dass man sagt, man darf dem Unterrichtsministerium nichts weg­nehmen und es zum Wissenschaftsministerium hingeben. Es ist nichts anderes als eine koalitionäre Pattstellung, die sich da ergeben hat, die sich aber bei jeder Neuwahl, bei jeder anderen Ressortverteilung wieder ad absurdum führen würde. Es ist lediglich eine Momentaufnahme.

 


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