Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 132

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Dass es zu dieser Veränderung gekommen ist, ergibt sich ja auch daraus, dass der Rechnungshof einiges bemängelt hat, was repariert werden sollte. Diese Vorschläge des Rechnungshofs sind jedoch in keinster Weise essenziell berücksichtigt worden.

Ich denke da insbesondere an die Forderung des Rechnungshofs, dass sichergestellt werden soll, dass Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen an den Päda­gogischen Hochschulen in den Ferien stattfinden sollen. Sprich: Für die Lehrer, die sich an einer Pädagogischen Hochschule in den Ferien weiterbilden wollen und vor allem sollen – denn das ist ja auch eine Forderung, die wir alle haben –, sollen eben keine Stundenkontingente aus dem normalen Unterrichtsleben verloren gehen. Daher ist eine klare Regelung zu treffen. Es wurde dem Rechnungshoff noch in einer Stellungnahme gesagt, ja, wir werden das andenken, aber das ist tatsächlich in dieser Reform nicht passiert.

Es geht auch um die Fragen, was leistungsgerechte Anreize und Zubußen sind. Es wird jetzt im Rahmen einer Autonomie einen Geldtopf geben, wo besondere Leis­tungen honoriert werden können. Was diese besonderen Leistungen sind, das wird nicht näher determiniert. Alle, die sich unter Umständen von der Gemeindeebene begonnen bis ein bisschen weiter hinauf auskennen, werden wissen, was das heißt: Im Regelfall sind es immer die, die der Partei der Herrschenden gerade nahestehen, die derartige Zuwendungen bekommen. Nachvollziehbar sind sie in den wenigsten Fällten. Dieser Generalverdacht ist auch bei dieser Lösung nicht weg, weil sie intransparent ist.

Auch zur Frage: Wer kann und soll denn überhaupt an einer Pädagogischen Hochschule in Zukunft unterrichten?, gibt es ganz interessante Wendungen. – Kollege Zinggl ist nicht anwesend, er wäre mir als Kultursprecher der Grünen, die ja das aufgrund des Ausschusses hier auch mittragen, jetzt gerade ein wertvoller Ansprech­partner gewesen. – Wenn man als Hochschullehrperson in die Verwendungsgruppe PH2 aufgenommen werden will, dann sieht man ja schon wieder einmal die Widersprüchlichkeit, warum es kein tertiärer Bereich im eigentlichen Sinn ist: Man wird kein Professor, kein Dozent und bekommt auch keine sonstige Funktion mit sonstiger Bezeichnung, die man innerhalb der normalen Nomenklatur einer Universität findet.

Wir meinen, die Pädagogische Universität nach finnischem Vorbild, das wäre an sich das, was uns guttun würde. Diese kleine Streiterei, die es nach wie vor gibt, wo die Ausbildungsziele liegen und wo ausgebildet wird, ist für uns nicht nachvollziehbar und ist wirklich nur mit reinem Machtdenken zu erklären.

Wenn ich hier lese: „Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:“ und unter „c)“ zum Beispiel: „durch Publikationen in Fachmedien nachzuweisende einschlägige (fach)wissenschaftliche bzw. (fach)didaktische, praktische oder künstlerische Tätig­keit“, dann hätte ich gerne den Kollegen Zinggl gefragt, wo, in welchen Fachzeit­schriften man als Maler, als Bildhauer, als Interpret von Musik da einschlägig tätig sein und publizieren soll. Der Künstler wird durch sein Werk ausgemacht, aber nicht durch einen Artikel, Aufsatz von ihm in irgendeiner Fachzeitung. Also das, glaube ich, lässt sich in der Praxis überhaupt nicht machen.

Wir werden – Kollege Herbert wird das dann auch noch entsprechend begründen, was das Dienstrecht betrifft – diese Novelle ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.20

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie unterschiedlich man an ein Geset-


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