zeswerk herangehen kann, wird deutlich, wenn man dem Kollegen Rosenkranz jetzt zugehört hat.
Ich meine – und das möchte ich gleich als erfreulich vorausschicken –, dass eigentlich – und das ergibt sich nicht nur aus den laufenden Debatten hier, sondern das haben, wie ich meine, auch die Beratungen im Sonderausschuss zum Bildungsvolksbegehren gezeigt – Übereinstimmung darin herrscht, dass es darum geht, Begabungen junger Menschen zu fördern und Lernschwächen abzufedern – oder, nach dem allgemeingültigen Slogan, den wir seit Anfang unserer bildungspolitischen Initiativen immer in den Mittelpunkt stellen: Es soll kein Kind auf der Strecke bleiben.
Dazu brauchen wir die besten Lehrer für unsere Kinder. Wir brauchen daher – und das geht mit diesem neuen Dienst- und Besoldungsrecht einher – auch eine hervorragende Ausbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen. Das steht vorneweg, denn ein Unterricht kann nur so gut sein, wie die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer es sind. Das ist, glaube ich, allgemeine Erkenntnis.
Dieser Gesetzentwurf ist nun ein entscheidender Schritt, der es zirka 1 200 Lehrerinnen und Lehrern an Pädagogischen Hochschulen in mehrfacher Hinsicht ermöglicht, ihre Arbeit zu erleichtern und weiterzuentwickeln.
Ich meine, es ist ein erster Schritt, dass die Pädagogischen Akademien zu Pädagogischen Hochschulen gemacht wurden. Da wurde am Anfang – vor Jahren, als die Umstellung geschehen ist – gesagt, dass das ausgeschaut hat wie ein Etikettenschwindel: Man tauscht das Türschild aus, aber es ändert sich zu wenig. Ich meine, mit diesen Schritten, die wir inhaltlich gesetzt haben, und mit dem Schritt, den wir mit der neuen LehrerInnen- oder PädagogInnen-Ausbildung, wie sie in Zukunft stattfinden soll, setzen wollen, ist dieser Weg, wo eine forschungsgeleitete Lehre nicht nur im Leitbild einer PH steht, sondern auch Wirklichkeit werden kann, ein guter. Das ist die zentrale Herausforderung.
Die Grundlagenforschung muss intensiviert, muss verbreitert werden. Man muss auch die Möglichkeit haben, Kooperationen mit anderen Pädagogischen Hochschulen, mit Universitäten, mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen, und zwar in- und ausländischen, eingehen zu können. Das alles ermöglicht dieser Schritt in der Verwaltung beziehungsweise in der Dienst- und Besoldungsrechtsreform, und dieser Weg soll gegangen werden.
Wichtig ist auch – das ist schon vom Kollegen Rosenkranz gesagt worden; er ist jetzt leider nicht hier –, dass mit dieser neuen Form, wo auch die Dienstzeiten an den Pädagogischen Hochschulen andere sind, wo es eine Fünf-Wochen-Blockurlaubszeit gibt, gewährleistet wird, dass tatsächlich in der unterrichtsfreien Zeit der Pädagoginnen und Pädagogen verstärkt Fortbildungsangebote stattfinden können und auch entsprechend angeboten werden.
Daher meine ich, dass es ein ganz wichtiger Schritt ist, den wir hier heute setzen, ein Schritt, der nicht unterschätzt werden darf. Er stellt auch im Wettbewerb, der jetzt eintreten wird und wo sich die Frage stellt: Wie können wir unsere zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen am besten ausbilden?, ein wichtiges Instrument für die PHs dar.
Es ist auch erfreulich, dass die Kernbereiche für die neue PädagogInnen-Ausbildung feststehen. Das war auch für die Bildungsministerin keine leichte Aufgabe, zumal früher als Ansprechpartner oder als Spiegel, wenn man so will, Minister Hahn zuständig war und dann dessen Zuständigkeitsbereich zur Ministerin Karl wechselte. Auch da war man schon sehr weit vorangeschritten, die Standpunkte lagen schon sehr eng
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