beieinander, und dann ist mit Töchterle wieder ein neuer Minister gekommen. Aber auch da gab es ein sehr intensives Bemühen, das auf eine Linie zu bringen.
Ich meine, dass mit dieser neuen, gemeinsamen universitären Ausbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen – auch die Ergebnisse des Sonderausschusses vorwegnehmend – den Forderungen aller, die sich mit pädagogischen Dingen auseinandersetzen, inklusive Elementarpädagogik, entsprochen werden konnte. Da darf es keine Unterschiede mehr geben.
Wir brauchen in der neuen PädagogInnen-Ausbildung einen gemeinsamen Kernbereich zu den akademischen Abschlüssen Bachelor, Master und PhD. Was das Aufnahmeverfahren betrifft, so möchte hier nur ganz kurz die Qualifikationsverfahren erwähnen, die bereits stattfinden. Das ist aus meiner Sicht noch zu wenig qualifiziert, aber immerhin gibt es erste Schritte dazu. Da geht es nicht nur um Neigung, sondern auch um pädagogische Fähigkeiten.
Weiters zu erwähnen ist das Drei-Phasen-Modell: die Grundausbildung, die Berufseinführung oder Induktionsphase und die Weiterbildung. Schlussendlich soll es eine hohe Durchlässigkeit für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geben.
Das sind, glaube ich, ganz zentrale Dinge, die wir jetzt in den Mittelpunkt stellen müssen, wo wir die Pädagogischen Hochschulen ausbildungsreif machen für das neue Berufsbild der Pädagoginnen und Pädagogen. Aber wir sollten diesen Schritt möglichst gemeinsam gehen. Auch da mein Appell insbesondere an die beiden Oppositionsparteien, die sich die Zustimmung noch nicht vorstellen können, diesen Schritt doch mit uns gemeinsam zu gehen.
Abschließend: Der Gesetzentwurf regelt auch den sogenannten Lerncoach. Wir haben gemeinsam die modulare Oberstufe beschlossen, weil es eben ein wichtiger Schritt zu einer modernen, neuen Schule ist, mit dem Ziel von weniger Sitzenbleiben und besserer, individueller Förderung an den Schulen, indem man eben auch ein Lerncoaching macht. Auch da ist die erforderliche Abgeltung geregelt und die Voraussetzungen geschaffen, dass das entsprechend weiterentwickelt werden kann. Aber dazu wird meine Kollegin Ruth Becher noch im Detail etwas sagen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.24
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die „Baustelle Schule“ zeigt sich am nachhaltigsten und am nachdrücklichsten im Lehrerdienstrecht. Die Pädagogischen Hochschulen sollen nun mit dieser Novelle ein neues Dienstrecht bekommen.
Positiv ist zu bewerten, dass der Ansatz richtig ist. Es ist ein mehrgliedriges Verwendungsbild für das Lehrpersonal geschaffen worden. Die Dienstpflichten in Abkehr vom herkömmlichen Lehrerdienstrecht werden neu festgelegt, und vor allem die Besoldungsbestimmungen werden vereinfacht, und zwar in der Form, dass eine Dienstzulage, eine Lehrervergütung sowie im Sinne einer stärkeren Leistungsorientierung auch eine Prämienregelung verankert sind.
Die ursprünglich vorgesehene Vereinfachung und Besoldung in diesem neuen Dienstrecht, mit einer stärkeren Leistungsorientierung, entspricht grundsätzlich den Vorstellungen, die wir als BZÖ von einem modernen Lehrerdienstrecht haben. Unsere Kritik bezieht sich auf drei Bereiche.
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