Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 136

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Wir dürfen nicht vergessen, dass es die Pädagogischen Hochschulen seit dem Jahr 2007 gibt – und jetzt beschließen wir ein neues Dienstrecht dafür, obwohl wir uns mittlerweile ja schon in der Diskussion über die neue Lehrerausbildung auf völlig tertiärer Basis befinden. Ich denke, daraus sollten wir auch lernen.

Das ist eine Sozialpartnereinigung – auch das sollten wir zur Kenntnis nehmen! –, und es ist eine gute Sozialpartnereinigung, denn dieses neue Dienstrecht für die Beschäftigten an den Pädagogischen Hochschulen ist ein sehr modernes Dienstrecht. Es gilt nicht nur für Neueintretende, sondern es gilt für alle, die an diesen Hochschulen beschäftigt sind. Sie passen sich in Wahrheit ein ordentliches Stück an alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Es ist einheitliches Dienstrecht, das wahrlich für alle gilt. Es ist ein vereinfachtes Dienstrecht, in dem mit einer riesigen Anzahl von unterschiedlichen Zulagen Schluss gemacht wird. Es entsteht dadurch auch mehr Transparenz. In diesem Sinne ist dieses neue Dienstrecht für die Päda­gogischen Hochschulen, Frau Bundesministerin, außerordentlich positiv zu bewerten.

Ich denke, man sollte da auch die Autonomie der Sozialpartner anerkennen. Wir haben zwar im öffentlichen Bereich immer eine Diskussion darüber, weil wir natürlich als Parlamentarier im öffentlichen Bereich diese Sozialpartnerverhandlungen im Grunde genommen nur nachvollziehen. Es ist ja kein unmittelbarer Verhandlungsgegenstand, zwar formal, aber nicht in Wahrheit, denn in Wahrheit sind das Ergebnisse, die die Sozialpartner, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch in diesem Bereich verhandeln, die wir hier nachvollziehen.

Wir haben uns darauf verständigt, und daher ist die Kritik, geschätzte Frau Abge­ordnete Haubner, nur bedingt berechtigt. Natürlich wird immer wieder der ganz große Wurf diskutiert, der jetzt kommen muss. Das sagen die Oppositionsparteien aber bei jedem Stück, das wir bei der Bildungsreform weiter voranschreiten. Dass nämlich jedes Stück für sich nicht der große Wurf ist, da gebe ich Ihnen recht, aber abgerechnet wird am Ende der Legislaturperiode.

Ich bitte, auch zu sehen, dass wir jetzt mit dem Dienstrecht für die Pädagogischen Hoch­schulen bei der Bildungsreform wieder ein Stückchen weitergekommen sind. Die Sozialpartner im Bildungsbereich haben die Verhandlungen über das Dienstrecht der Lehrerinnen und Lehrer aufgenommen. Wir haben uns im Ausschuss, der sich mit dem Bildungsvolksbegehren beschäftigt, intensiv auch mit der Frage der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung auseinandergesetzt und sind uns inhaltlich einig, dass wir eine Ausbildung auf universitärem Niveau für alle Pädagoginnen und Pädagogen erreichen wollen, dass das unser gemeinsames Ziel ist.

Auch da gibt es natürlich Einwände, wo es heißt: Wie wird das bei den Kindergärten sein?, wo die Kompetenz bei den Ländern und Gemeinden liegt, wo die Sorge besteht, dass es da zu einer Kostentreiberei kommt, wenn alles akademisiert wird. Dennoch sollten wir alle, glaube ich, das gemeinsame Ziel verfolgen, die bestmögliche Aus­bildung für die Pädagoginnen und Pädagogen zu erreichen. Natürlich brauchen wir auch ein Dienstrecht, dass sich an der Funktion orientiert und nicht unbedingt am Formalabschluss.

Ich würde mich freuen, wenn auch die Opposition erkennen würde, dass wir Stück für Stück auf den großen Wurf hinarbeiten. Kollege Walser hat nach mir, glaube ich, die Gelegenheit, darauf einzugehen, dass wir Stück für Stück auf diesen großen Wurf hinarbeiten, wo am Ende ein neues, ganzheitliches Lehrerdienstrecht steht, ein modernes Lehrerdienstrecht, das nicht verlangen wird, dass Lehrerinnen und Lehrer mehr arbeiten, denn wir müssen wohl davon ausgehen, dass Lehrerinnen und Lehrer auch heute 40 Stunden arbeiten, wie alle anderen öffentlich Bediensteten auch,


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