Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 139

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Beispiel Neue Mittelschule: Diese haben wir klar abgelehnt, weil das genau nicht der Schritt in die richtige Richtung war, weil die Kinder nach wie vor mit neuneinhalb Jahren getrennt werden, weil nach wie vor enorm viel Stress produziert wird – in den Volksschulen, in den Familien – wegen dieser Trennung. Das war kein Schritt in die richtige Richtung.

Hier, das haben Sie ja der Kollegin Haubner zugestanden, gibt es sehr, sehr viel Kritik, die man anbringen kann – ich kann alle drei Punkte, die vorgebracht wurden, unter­stützen. Wir stimmen dennoch zu, weil das in diesem Fall durchaus ein Schritt in die richtige Richtung ist, wenn auch nur ein Schrittchen.

Ich gehe auf das letzte Argument ein: die Ausbildung der ElementarpädagogInnen. Wir haben ja im Ausschuss zum Bildungsvolksbegehren in der Tat ein sehr gutes, ein sehr sachliches Klima und haben eine erstaunliche Übereinstimmung erzielt, was die Ausbildung der KindergartenpädagogInnen anbelangt. Wir haben alle gesagt, das muss auf tertiärem Niveau erfolgen.

Da frage ich mich natürlich schon, warum wir jetzt genau bei diesem Gesetz darauf nicht Bezug nehmen, denn das wäre jetzt die Chance gewesen vielleicht nicht für den ganz großen Wurf, aber zumindest für ein Würfchen in die richtige Richtung. Wenn wir hier festgelegt hätten: Ja, wir bilden jetzt all die KindergartenpädagogInnen bewusst auf tertiärem Niveau aus, so wie das alle Expertinnen und Experten im Ausschuss gewollt haben!, dann hätten wir hier einen wesentlichen Schritt gemacht.

Natürlich hat das finanzielle Konsequenzen, natürlich müssen wir darauf Bedacht nehmen, natürlich braucht es hier Verhandlungen, das ist keine Frage, aber wenn das Ziel feststeht, dann sollten wir auch bei den Schritten solche in diese Richtung machen. – Also dieser fehlt mir natürlich bei diesem Gesetz, aber wie gesagt, es hat auch viele Vorteile.

Einer der größten Vorteile aus meiner Sicht ist: Endlich ist die Forschungstätigkeit von Lehrkräften im Dienstrecht verankert. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt! Das hat bislang gefehlt; derzeit ist es häufig in Form von Mehrdienstleistung oder sonst wie abgegolten worden, aber eben nicht im Dienstrecht vorgesehen gewesen.

Schade finde ich natürlich auch, dass Einwände – sehr sachliche Einwände – nicht berücksichtigt worden sind, und ich bin schon gespannt, es kommt ja noch eine Kollegin aus Vorarlberg ans Rednerpult, ob sie darauf eingehen wird, was etwa die Pädagogische Hochschule Vorarlberg hier kritisiert hat, und zwar zu Recht kritisiert hat. Dabei ist nämlich darauf hingewiesen worden, dass gerade im Hinblick auf die PädagogInnenbildung NEU die notwendige Flexibilisierung der Ausbildung fehlt und dass wir nicht in der Lage sind – und das ist der zweite große Kritikpunkt –, hier dieses neue LehrerInnenbild eines Mittelstufenlehrers/einer Mittelstufenlehrerin zu verankern. Wenn wir einen Schritt in die richtige Richtung machen, dann hätten wir darauf Bezug nehmen müssen. Das hat die Pädagogische Hochschule Vorarlberg zu Recht moniert, und, wie gesagt, das fehlt uns.

Sehr erfreulich ist auch, finde ich, was der Kollege Rosenkranz gesagt hat: Er hat vom finnischen Vorbild gesprochen. – Ja, ich sehe, die FPÖ auf Bundesebene schwenkt ein auf den Kurs der FPÖ Vorarlberg, die inzwischen nämlich den grünen Argumenten gefolgt ist und für die gemeinsame Schule eintritt. Also ich hoffe, dass dieser Prozess bei den Freiheitlichen weitergeführt wird und wir in Ihnen jetzt einen Verbündeten in unserem Kampf für eine gemeinsame Schule aller 10- bis 14-Jährigen haben.

Betreffend dieses Gesetz stellt sich für uns die Frage: Ist das Glas halb voll, ist es halb leer? – Ich würde meinen, es ist halb voll, wir können deshalb zustimmen. Es ist ein Schritt in jene Richtung, die wir haben wollen, wenn auch der ganz große Wurf fehlt.

 


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