Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 138

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aber es sind kaum Probleme angegangen worden. Gestatten Sie mir, ein, zwei Punkte herauszuheben, wo ich inhaltlich Kritik üben möchte.

So wird zum Beispiel in § 200d angefügt, dass das Hochschulpersonal zukünftig sämtliche Aufgaben erfüllen soll, sowohl im Organisations- als auch im Verwal­tungsbereich. Da frage ich mich schon: Wo bleiben hier die Unterrichtseinheiten? Wie viel Zeit bleibt da übrig für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben bei einer Lehrverpflichtung beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 25 Stunden? Ist dies nicht wieder eine Option, wo neue Mehrdienstleistungen geschaffen werden, neue Zugänge geschaffen werden, um hier Dinge auszulagern oder durch Fremdpersonal zu servicieren, womit man eigentlich genau den umgekehrten Weg beschreitet von dem, was Sie als Regierungsparteien hier vorgeben, nämlich dass alles leichter, effizienter und aufgabenorientierter wird?

Eine weitere Frage, die sich mir bei der Durchsicht dieses Dienstrechtes stellt, ist die: Wie schaut es mit den Freistellungen für Forschungs- und Lernzwecke aus? – Hier ist die finanzielle Abgeltung, die sich aus den erstgenannten Problemen ergibt, auch in keinster Weise geregelt. Gibt es hier Freiräume, die seitens der Dienstzeit genützt werden können? Wenn ja, wie werden diese wieder ausgefüllt? Oder wird es diese Zugänge weiterhin auf Überstundenbasis geben? Nichts Genaues weiß man!

Als dritter Punkt meiner Kritik – dieser Punkt ist auch schon vom Kollegen Rosenkranz angesprochen worden –: Diese Leistungsprämien für die Erbringung besonderer Leis­tungen, die in keiner Weise reguliert wurden und die eigentlich wieder jenen Machen­schaften Tür und Tor öffnen, wo die Günstlinge – sei es jetzt einzelner Vorstände, Direktoren oder auch politischer Interessengruppen – einmal mehr ihren günstigen Nährboden finden, womit, wie gesagt, wieder den alten Machenschaften Tür und Tor geöffnet wurde. Also das ist alles andere als ein innovatives, als ein zukunftsorien­tiertes, als ein wünschenswertes neues Lehrerdienstrecht.

Ich hätte mir erwartet, dass man hier die Chance nützt. Leider wurde sie einmal mehr vertan, und daher kann ich, auch seitens der FPÖ, nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.40.47

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Kollege Herbert, erschrecken Sie die Kolleginnen und Kollegen an den Pädagogischen Hochschulen nicht! Bis zu 25 Stunden muss dort zum Glück niemand unterrichten, das wäre angesichts der Qualität des Unterrichts dort auch nur schwer möglich und nur schwer vorstellbar.

Seit vielen Jahren habe ich in der Signatur eines jeden E-Mails den Hinweis „Kein Kind zurücklassen!“ – das als Erinnerung daran, wozu wir eigentlich eine Schule haben. Wir machen Schule, wir organisieren Schule für die Kinder, und im Mittelpunkt all dessen, was wir tun, hat das Wohl der Kinder zu stehen. Das müssen wir uns immer wieder in Erinnerung rufen, und dazu dient das.

Wir haben hier vom Kollegen Amon gehört – er hat das ja praktisch zugegeben –, es handelt sich nicht um den großen Wurf. – Das kann ich unterstreichen: Die Bildungs­politik in unserem Land ist leider sehr, sehr weit weg von diesem großen Wurf. Es geht genau darum (Zwischenruf des Abg. Amon) – richtig, Kollege Amon –, es geht genau darum: Gehen wir in die richtige Richtung mit unseren Reformen, oder ist das nicht der Fall?

 


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