Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 140

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Ein Argument noch zum Schluss: Es wird festgelegt, dass für die Einstufung in die höchste Entlohnungsgruppe, also PH 1, ein facheinschlägiges Doktorat und eine wissenschaftliche Tätigkeit Voraussetzung ist. – Das halte ich für bemerkenswert, denn derzeit werden Rektorinnen und Rektoren an der PH bestellt, und wir werden sehr genau darauf schauen, gerade an der PH Wien, ob hier dann auch wenigstens Rektorinnen und Rektoren – oder in diesem Fall höchstwahrscheinlich eine Rektorin – bestellt werden, die diese Voraussetzung auch erfüllen. Das ist nicht bei allen beiden in Frage kommenden Kandidatinnen der Fall. Ich würde meinen, was Voraussetzung ist für die Anstellung PH 1, das müsste auch Voraussetzung sein für die Ernennung zu einer Rektorin an einer Pädagogischen Hochschule.

Ich bin schon gespannt, wie da die Entscheidung fallen wird. Aus unserer Sicht ist das klar. Ich habe das auch in einer Anfrage an die Frau Ministerin bereits zum Ausdruck gebracht und hoffe, dass man hier dann in der Lage sein wird, auch in der Exekutive, also in der Umsetzung dessen, was wir hier beschließen, dass also die Frau Ministerin darauf Bezug nehmen und entsprechende Entscheidungen fällen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.48.34

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze möchte ich festhalten, dass das Dienst- und Besoldungsrecht nicht den Großteil einer Bildungsreform ausmacht, aber doch einen wesentlichen Teil. Und nachdem wir im Regierungsprogramm die Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen vereinbart und uns darauf verständigt haben, so ist jetzt doch ein wichtiges Teilstück gelungen, nämlich gemeinsam mit der Gewerkschaft für an Pädagogischen Hochschulen Lehrende ein neues Dienst- und Besoldungsrecht zu konzipieren. Immerhin betrifft das zirka 1 200 Beschäftigte in diesem Bereich.

Ich darf nur ganz kurz daran erinnern, dass wir ja gerade auch für in Summe 110 000 Lehrer und Lehrerinnen ein neues Dienst- und Besoldungsrecht, aber nicht nur das, sondern auch Begleitmaßnahmen mit der Gewerkschaft zu verhandeln begonnen haben, und ich glaube doch, dass wir sagen können, dass Bildungsreformen auf dem Weg sind: auf der einen Seite pädagogischer Art, auf der anderen Seite auch dienst- und besoldungsrechtlicher Art.

Dieses Teilstück, das hier gelungen ist, kann sich sehen lassen, denn die vier Grob­ziele, die wir uns gesetzt haben, sind mit dieser Novelle allemal erfüllt.

Wir wollten forschungsgeleitete Lehre initiieren. – Das ist hiermit, und das wurde von Vorrednern und Vorrednerinnen auch schon gesagt, bestens gelungen.

Wir wollen damit einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen, das heißt, Aufgaben nicht nur die Lehre und die Forschung betreffend, sondern auch Schulentwicklung, Management und Organisation.

Vor allem wollen wir den Lehrerinnen und Lehrern auch in den Ferien, in den Sommermonaten Fortbildung anbieten. Mit der Umstellung auf fünf beziehungsweise sechs Wochen frei haben – ist gleich Urlaub – und den Rest unterrichten an Päda­gogischen Hochschulen ist es für Lehrer/Lehrerinnen viel einfacher geworden, sich in dieser Zeit auch weiter- und fortzubilden.

Was hier mit der Angleichung der Forschungstätigkeit auch gelingt, ist eine gute Kooperation sowohl mit anderen Pädagogischen Hochschulen als auch anderen


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