Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 143

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Daher werde ich die gegenständliche Sitzung bis 15 Uhr unterbrechen, und wir kom­men dann zum Aufruf des Dringlichen Antrages.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

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15.00.01 Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend lückenlose Transparenz für Parteifinanzen (1926/A)(E)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die Verhandlungen zu Punkt 2 sind bereits unterbrochen.

Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1926/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Seit Jahren steht Österreich und insbesondere die österreichische Politik am Pranger wegen dubioser Parteispenden, undurchsichtiger Parteifinanzen und korruptions­anfäl­liger Praktiken. Die Grünen kritisieren das seit vielen Jahren und drängen auf Reformen. Letztes Jahr wurde Österreich von der internationalen Staatengemeinschaft hinsichtlich der Parteienfinanzierung geprüft. Der Bericht von GRECO fiel vernichtend aus.

Zuletzt hat der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen eine ganze Reihe von Fällen ans Licht befördert, die dringenden Reformverdacht beim Parteiengesetz beweisen. So wurde etwa offenkundig, dass eine Parteispende, die in Form einer Kostenübernahme gegeben wird, derzeit nirgends gemeldet oder verbucht werden muss. Diese Form von Verschleierung ist derzeit auch nicht untersagt. Auch ist es weder unzulässig noch strafbar, dass sich Parteien von öffentlichen Unternehmen finanzieren lassen.

Seit mehr als einem Jahr blockieren die Regierungsparteien eine Fortsetzung der Gespräche zwischen den Parteien zur Reform des Parteiengesetzes. Damit ist wert­volle Zeit, die für die Erarbeitung einer guten Reform nötig ist, ungenützt verstrichen.

Aus Sicht der Grünen darf die in Aussicht genommene Neuregelung des Parteien­gesetzes nicht neuerlich eine Alibi-Reform unter Berücksichtigung der diversen Einflüsse und Interessen von Vorfeldorganisationen und einzelnen Landesparteien sein, die weiterhin bewusst Lücken und Hintertüren offen lässt. Damit wurde in den vergangenen Jahren dem Ansehen der Politik bereits genug Schaden zugefügt. Die Bürgerinnen und Bürger haben es satt, über Geldflüsse und die Einflussnahme auf


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