Jetzt liegt der Entwurf auf dem Tisch. Schauen wir uns das ein bisschen an! Die guten Vorsätze – das muss ich leider zu Beginn sagen – dürften offensichtlich in der Schlussphase dieses Entwurfsschreibens wieder verloren gegangen sein.
Ich fange gleich einmal mit § 2 des sogenannten Gesetzes zur Finanzierung der Parteien in Österreich an. Da findet sich in Absatz 5 eine Definition. Es ist immer gescheit, wenn man weiß, worüber man spricht. Da wird nämlich geregelt, was eine Spende ist. – Okay. Das ist schon einmal ein bisschen unbefriedigend, weil sich offensichtlich die Einigung, die es unter den Parteien schon gegeben hat, dass bei Spenden ein umfassender Spendenbegriff gelten sollte – nämlich nicht nur Zahlungen, sondern auch Sachspenden, Kostenübernahmen, Personalleihen, Rabatte, Überlassungen zu unüblichen Konditionen –, drinnen nicht findet. Aber das ist noch nicht das Schlimmste.
Das Schlimmste ist, dass auch definiert wird, was nicht als Spende anzusehen ist. Ich kann nur sagen, dass das, was sich darin jetzt findet, entweder ein gröberer Unfall, ein gröberer Unsinn ist oder tatsächlich absichtlich ist, und dann wird es von uns aufs Gröbste bekämpft werden. Ausgenommen sind nämlich „Zuwendungen im Sinne des Artikel II BGBl. Nr. 391/1975“.
Es ist total interessant, was das ist. Wir haben nachgeschaut: Das ist eine Novelle zum Einkommensteuergesetz, und da finden sich unter diesem sehr präzise formulierten Hinweis folgende Zuwendungen aufgelistet:
„Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft an politische Parteien“.
Und wer ist das? Großes Fragezeichen: Wer sind diese freiwilligen Interessenverbände? (Ruf bei den Grünen: Industriellenvereinigung! – Abg. Petzner: Da gibt es viele!) – Die Industriellenvereinigung! Bravo, Mitarbeitsplus! Sehr gut, hervorragend!
Das heißt, eines der größten Probleme, das wir in Österreich haben, ist nämlich die riesige Spendenwaschanlage Industriellenvereinigung, auch die Junge Industrie, mit Millionenzahlungen. Diese Millionenzahlungen sind belegt, das werden wir gleich durchexerzieren. Sie können gerne mitmachen, dann bekommen Sie auch ein Mitarbeitsplus!
Genau diese Spendenwaschanlage soll vollkommen ungehindert weiterwaschen, indem man das einfach als Nichtspende definiert. Das wird einfach wegdefiniert. Ich sage es noch einmal: Nicht als Spende gelten „Zuwendungen im Sinne des Artikel II BGBl. Nr. 391/1975“, also „Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen“. (Abg. Öllinger: Das ist unglaublich!) Finden Sie, dass das eine kluge, vernünftige Regelung ist? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.) – Dann ist es ein Irrtum. Sie können es gerne aufklären, aber aus dem Gesetz geht das ganz eindeutig hervor.
Der nächste Teilsatz lautet: „sowie Zuwendungen von gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen an die in ihren Organen vertretenen Gruppierungen“ – nämlich zum Beispiel, dass die Wirtschaftskammer an ihre Fraktionen ausschüttet. Das ist explizit im nächsten Teilsatz geregelt, und dazwischen steht ein „sowie“. Das heißt, der vorherige Sachverhalt heißt genau das, was er heißt, nämlich dass die IV weiter vollkommen ungehindert an die ÖVP oder an wen auch immer spenden kann. Und das wollen wir nicht, das gehört abgestellt. Das ist eines der größten Probleme in Österreich. Das ist in Deutschland unter Strafe verboten. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Du kannst dich gerne dann zu Wort melden.
Das ist überhaupt ein sehr interessanter Paragraph. Dieser Paragraph sagt im Übrigen – ich weiß nicht, ob das allen bekannt ist –, dass genau solche Organisationen,
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite