Beispiel zehn Bezirksorganisationen herzunehmen und jeder Organisation 4 999 € zu überweisen und das dann einfach als Sammelmeldung im Bericht des Landes, im Bund weiter zu nehmen. Das ist ein Problem. Das ist eine schöne Umgehungsmöglichkeit.
Oder: Jemand will im Wahlkampf 500 000 € spenden, eine halbe Million. Jemand aus der Glücksspielbranche, wer auch immer, möchte an die ÖVP gerne eine halbe Million spenden – ja, oder vielleicht ans BZÖ. Wie macht er das? (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Naja, ich erkläre nur die Umgehungsmöglichkeiten, man muss es ein bisschen plastischer machen. Wie macht er das? – Natürlich ist das nachher im Rechenschaftsbericht transparent, aber im Wahlkampf soll es nicht auffallen, es soll kein Wahlkampfthema werden. Das ist auch möglich. Man spendet 49 999 € – 50 000 € minus 1 € – an alle neun Bundesländer und an den Bund. Das muss nicht gemeldet werden. Das Stückelungsverbot ist damit umgangen. Im Wahlkampf scheint diese Spende dann nicht auf. (Ruf bei den Grünen: Herr Hundstorfer, Sie sollten nicht den Kopf schütteln!)
Sie können uns gerne erklären, was das für einen Sinn haben soll! Entweder macht man ein Transparenzgesetz und schaut sich wirklich die Umgehungsmöglichkeiten ganz präzise an und schließt sie alle radikal aus, oder man lässt eben gewisse Hintertüren.
Die letzte Variante ist natürlich ganz einfach: Man ist Mitglied bei der Industriellenvereinigung, macht eben eine größere Spende und bittet um Weiterleitung. Dann scheint es überhaupt nicht auf, denn das ist ja keine Spende nach dem derzeitigen Entwurf. Kein Kopfschütteln, kein Kopfschütteln. Dann erklären Sie mir den Paragraphen!
Auch Kollege Sickinger hat das im Übrigen festgestellt. Er hofft noch auf einen Irrtum. Er sagt: Das kann nur ein schrecklicher Irrtum sein. Aber ich sage Ihnen trotzdem, wenn das kein schrecklicher Irrtum ist, wenn das schreckliche Absicht ist, dann haben Sie mit schrecklichem Widerstand der Grünen zu rechnen, was diesen Paragraphen betrifft. Ganz einfach. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist mit Sicherheit nicht das strengste Gesetz Europas und auch nicht das beste Gesetz Europas. Wir brauchen hier sehr viel mehr. Es gibt eine Reihe von Zudeckmöglichkeiten – aus meiner Sicht mittlerweile mehr als Offenlegungsmöglichkeiten. Die Kontrolle ist nach wie vor lückenhaft. Die strafrechtlichen Sanktionen fehlen. Diese gemeinsame Berechnung mit den Gemeindeverbänden und Bezirksorganisationen ist auch noch ein Umgehungspunkt, den man abstellen muss. Spendenwäsche muss sowieso abgestellt werden.
Ich glaube nicht, dass eine Oppositionspartei guten Gewissens dem Entwurf in dieser Version zustimmen kann. Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, aber das wird noch Ihrer eigenen Bewertung obliegen. Ich kann Ihnen eines anbieten: Wir schreiben Ihnen das Gesetz gerne um. Ihnen kann geholfen werden. Es hat noch gravierende Schwachstellen. Das ist nicht unser Befund. Das ist auch der Befund von Herbert Sickinger, der in dieser Frage durchaus so etwas wie ein Gütesiegel vergeben kann. (Abg. Petzner: Hubert Sickinger! Herbert heißt der nicht!)
Wir warten jetzt auf Verhandlungen. Wir wollen das Gesetz verbessern und wir müssen es verbessern. (Abg. Petzner: Hubert Sickinger! Wer ist der Herbert Sickinger?) – Hubert Sickinger. Verzeihung, danke für den Hinweis.
Ziel ist das strengste Korruptionsgesetz Europas. Ich glaube, dafür brauchen Sie noch ein gehöriges Stück Arbeit und ein gehöriges Stück des Weges. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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