Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 150

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.17.50

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Die Diskussion ermöglicht es mir, eingangs grundsätzlich zwei Dinge festzuhalten, die mir persönlich in politischer Hinsicht für uns alle wichtig erscheinen.

Erstens: Wir wollen ein Ergebnis eines Gesetzes gemeinsam erreichen und nicht auf die lange Bank schieben. Bis Ende Juni sollte das so gut vorbereitet hier vorliegen, dass es auch eine Zweidrittelmehrheit findet.

Damit nenne ich schon einen wesentlichen Punkt, nämlich: Jene Bestandteile eines Gesetzes, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, etwa dem Rechnungshof Aufgaben zu übermitteln, die er nach heutiger Gesetzeslage nicht ausüben könnte, ist ein wesentlicher Teil unserer Vorschläge. Wir haben uns also nicht bereit erklärt, ein Gesetz vorzulegen, das den Rechnungshof ausklammert und dann den Ländern jeweilige eigene Regelungen und Gestaltungsräume freilässt, wodurch dann jedes Land irgendwelche anderen Regeln erfunden hätte – sei es ein Kontrollamt oder ein Landesrechnungshof.

Daher ist dieser Bundesrechnungshof ein zentraler Teil unseres Entwurfes. Das bringt uns aber natürlich auch in die Situation, die man offen ansprechen muss: Dass wir eine Oppositionspartei oder mehrere gewinnen müssen, um überhaupt die Zweidrittel­mehrheit zu erreichen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Überzeugen!) – Überzeugen.

Ich habe es mir auch so vorgestellt, dass diese Überzeugung nicht so funktioniert, dass wir als Regierung einen Beschluss fassen, diesen vorlegen, und Sie kommen und sagen: Danke, so etwas Großartiges haben wir bisher noch nie erlebt! Das kann nur in einer Diskussion entstehen, in der Sie selbstverständlich Verbesserungsvorschläge aus Ihrer Sicht mit uns diskutieren.

Missverständnisse, hoffe ich, die auszuräumen sind, können bei einer solchen Diskussion ausgeräumt werden. Unterschiede – Frau Klubvorsitzende Glawischnig, ich habe durchaus sehr aufmerksam zugehört –, auch Unterschiede, die es gibt, müssen im Interesse einer gemeinsamen Beschlussfassung bis Ende Juni ausdiskutiert wer­den.

Warum wollen wir das nicht auf die lange Bank schieben? – Weil ich überzeugt davon bin, dass die Diskussion der letzten Monate gezeigt hat, wir tun alle gut daran, aus Pauschalverurteilungen der Vergangenheit in der Öffentlichkeit herauszukommen, indem wir mit einer Konsequenz gegenhalten, die wir setzen. Und diese Konsequenz ist unter anderem dieses Korruptionsstrafrecht, aber natürlich auch eine Reihe von anderen Gesetzesmaterien im Zuge der Transparenzregeln für Abgeordnete sowie das Lobbyistengesetz. Aber transparente Parteispenden sind ein zentraler Punkt.

Weil ich weiß, dass sich viele auch konstruktiv an der Diskussion beteiligt haben, auch außerhalb der Regierungsparteien, stehe ich nicht an, mich bei dieser Gelegenheit zu bedanken, weil es mir wichtig ist, dass diese Diskussion auf breiter Ebene geführt wird. Zuständig dafür ist der Herr Staatssekretär, der das im engsten Einvernehmen mit mir macht. Wir werden die nächsten Tage nutzen – und ich sage wirklich Tage und nicht Monate, weil wir den Termin Ende Juni erreichen wollen –, um hier intensiv auf parlamentarischer Ebene mit allen Parlamentsparteien und im engen Einvernehmen die Fragen zu beraten und zu einem guten Ende zu bringen.

Ich möchte einen einzigen Punkt aufklären, der aus meiner Sicht relativ leicht aufzuklären ist. Es gibt aber auch eine Reihe von Unterschieden, die durchaus nicht


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