Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 151

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alle heute ausdiskutiert werden können, die es aber tatsächlich wert sind, hier aus­führlich diskutiert zu werden.

Ein Punkt, der aus meiner Sicht relativ leicht aufzuklären ist, ist, dass die Frage des Spendenwaschens, also die Idee, dass die Industriellenvereinigung, wie als Beispiel genannt wurde, von mehreren Betrieben etwas sammelt und weiterleitet, bei uns in einem anderem Punkt, nämlich im § 10 Abs. 6 Z 9 dezidiert … (Zwischenruf des Abg. Brosz.– Ja, das ist im Spendenbegriff nicht ausreichend definiert, sondern ist erst dann zu verstehen, wenn man § 10 Abs. 6 Z 9 zur Hand nimmt. Da steht:

„Natürlichen oder juristischen Personen, die erkennbar eine Spende eines nicht genannten Dritten“ –

das wäre ja so, sonst wäre es keine Spendenwäsche, wenn dieser aufschiene –

„weiterleiten wollen, sofern die Spende mehr als 1 000 Euro beträgt“. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Nein. Das war gedacht, um genau dieses Spendenwaschen, das auch Sie angesprochen haben, zu erfassen, weil es natürlich auch nicht Sinn der Sache ist, dass man nicht erkennt, wer der Spender ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, eh! Aber wenn die Industriellenvereinigung draußen ist?!) Da sind wir uns ja vom Grundsatz her einig, daher wurde dieser Paragraph gemacht.

Aber vielleicht zeigt auch diese Diskussion, dass wir nicht nur gemeinsam guten Willen, sondern die beste politische Absicht haben, einerseits auszudiskutieren, wie das Gesetz aus unserer Sicht ist. Wir haben hier auch im engsten Einvernehmen mit vielen Rechtsexperten – ich kann da auch Hubert Sickinger und andere nennen – versucht, Punkte abzuklären, trotzdem darf man bei der Frage, wie wirksam ein Para­graph ist, verschiedener Meinung sein. Ich glaube aber, da lässt sich vieles ausreden.

Dann gibt es natürlich noch gewisse Unterschiede, über die wir zu reden haben, etwa die Höhe mit 5 000 € oder 500 € oder andere Beträge, die hier in der Diskussion genannt werden. Es stellt sich die Frage der sogenannte Konsequenzen oder Straf­bestimmungen, also es gibt durchaus einen gewissen Diskussionsbedarf. Ich glaube aber, wenn man sich die Bestimmungen ansieht, weiß man, dass im Rahmen des Machbaren einiges möglich ist. Es muss nicht Rechenschaftsberichte von der kleinsten Unterorganisation geben, die legt gar keine Bilanz, die hat auch bisher keine Bilanz­vorschriften als kleiner Teil, als kleine Einheit eines Vereins in irgendeinem Teilbereich in Österreich. Aber dort, wo Einnahmen-Ausgabenrechnungen Teil des Rechenschafts­berichts sind, dort, wo eine Partei, wie zum Beispiel eine Bundespartei, selbstver­ständlich detaillierte Bestimmungen vorfindet, nach denen sie etwas offenlegen muss, ist aus meiner Sicht vieles so nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet, dass man sagen kann, dieser Entwurf war nicht leicht, das war eine recht holprige Diskussion.

Ich habe schon einfachere Diskussionen hinter mir, aber ich möchte sagen, dass ich das Gefühl habe, dass wir hier einen sehr guten Entwurf vorgelegt haben, der Basis ist für eine weitere Diskussion mit dem Ziel: Wir brauchen Transparenz bei Parteispenden – und da bin ich bei vielem, was gesagt wurde –, damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, wer jemanden finanziert.

Da Zwischenrufe gefallen sind: Darf man nicht spenden? – Natürlich darf man spenden. Es ist überhaupt nichts dagegen zu sagen – das ist auch in anderen Ländern so –, dass private Unternehmen aus Gründen, die nur sie zu bestimmen haben, Spenden geben, aber man soll wissen, wer wem spendet. Dann soll man diese Diskussion offen führen und nicht automatisch in eine Unterstellung ummünzen, denn wir haben nichts davon, wenn eine Spende, die jemand deklariert, automatisch dazu


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