Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 165

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hin so viel Geld ist, warum gehen Sie dann nicht gleich herunter auf 3 Millionen oder 4 Millionen für die Länder? Das ist ohnehin so viel Geld!

Wenn wir diese Wahlkampfkostenbeschränkung machen, dann sind die Verhältnisse wieder dieselben. Das heißt, jeder hat ohnehin die gleichen Chancen, nur für den Steuerzahler ist es günstiger, und das sollte eigentlich angestrebt werden, weil wir ohnehin schon genug gezahlt haben für die politischen Parteien. (Beifall beim BZÖ.)

Was die Parteienförderung anlangt, haben Sie das von uns übernommen: die 5 € pro Wählerstimme. Das ist ein guter Ansatz. Wir wünschen uns – und das werden wir bei den Verhandlungen auch deponieren –, dass diese 5 € auch bei den Ländern angewendet werden. 5 € pro Wählerstimme sind genug, meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit kann man das Auslangen finden für die Finanzierung eines Wahlkampfes. Und warum soll es für die Länder wieder Extrawürste geben? Das versteht im Grunde genommen niemand. Die haben ja kleinere Einheiten zu bewerben als bei Bundeswahlen, und daher ist das ein ganz zentraler Punkt, den wir kritisieren, nämlich dass die Gesamtsumme, 170 Millionen €, für die Parteienförderung gleich bleibt. Die bleibt gleich! – Das geht mit dem BZÖ nicht! Da müssen wir runter von den 170 Millionen €! (Beifall beim BZÖ.)

Wir müssen ein klares Signal setzen, dass wir auch bei der Parteienförderung den Sparstift ansetzen und auch hier Einsparungen erzielen. Mit den 5 € für jede Wähler­stimme, angewendet auf Bundes- und Landtagswahlen, würden wir uns 100 Millio­nen € ersparen.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unsere Verhandlungsposition, die wir uns zurechtlegen, um mit Ihnen über ein besseres und wirklich epochales Werk zu verhandeln.

Zur Offenlegung der Spenden. – Herr Kollege Kopf, da haben Sie gesagt, Sickinger wäre mit allem einverstanden. (Abg. Kopf: Nein, habe ich nicht gesagt!) Haben Sie nicht gesagt? Okay. Sickinger sagt jedenfalls in einem APA-Interview: Die „gravie­rendste Schwachstelle“ – und das stimmt – in dieser Gesetzesvorlage ist, dass Sach­spenden, Inserate, Personalleihen, Sponsoring und Scheinaufträge nicht als Spenden erfasst sind und daher auch keiner Obergrenze und keiner Meldung sozusagen bedürfen.

Auch hier hätten wir uns eigentlich Transparenz erwartet, denn das sind klassische Umgehungen. Warum setzen Sie sich überhaupt einem solchen Vorwurf aus? Warum kann man das nicht in das Gesetz hineinschreiben, dass Sachspenden und auch Personalausleihungen und Inserate selbstverständlich als Sachspenden zu begrenzen und auch offenzulegen sind? (Abg. Kopf: Ist ein Inserat eine Spende? Ein Inserat ist doch keine Spende! Meinen Sie, dass Werbespots im ORF Spenden der Firmen an den ORF sind?)

Ja, aber das kann man doch ins Gesetz hineinschreiben, wenn man wirklich ein sauberes und epochales Werk haben will, so wie Sie das da bezeichnet haben! (Beifall beim BZÖ.)

Noch ein Punkt, der mir aufgefallen ist: Keine Transparenz gibt es bei Persönlichkeits­wahlen, Präsidentschaftswahlen. Keine Transparenz! So, jetzt frage ich die Herr­schaften von der SPÖ: Was hat denn der Herr Bundespräsident Heinz Fischer im Wahlkampf ausgegeben, der Herr Bundespräsident, der immer die Transparenz ein­mahnt, der immer gerne zur Stelle ist mit in seinem Mut aufwallenden Worten und von der Politik eine ehrenhafte Gesetzgebung, Transparenz und Ehrlichkeit einfordert? (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter. – Abg. Kickl: Ah ja, der war ja unabhängig!)

 


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