Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 172

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Denn: Was ist kritisiert worden? – Es ist kritisiert worden, dass wir die Spenden ab einer bestimmten Höhe bisher nicht offenlegen mussten. Wir machen das mit dieser Offenlegung.

Es ist kritisiert worden, dass es keine Sanktionen gegeben hat. Wir haben jetzt die Sanktionen; 100 000 € sind kein Pappenstiel.

Es ist kritisiert worden, dass hier von der Kontrolle her die Aufgaben des Rech­nungshofes eingeschränkt waren. Was haben wir jetzt? – Wir haben jetzt eine Aus­weitung der Aufgaben des Rechnungshofes. Das hat übrigens schon dazu geführt, dass Präsident Moser gemeint hat, er braucht mehr an Personal. (Abg. Mag. Kogler: Der Rechnungshof bekämpft diese Regelung!)

Wir haben hier in Zukunft einen unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. (Abg. Mag. Kogler: Lesen Sie die Stellungnahme vom Rechnungshof!) Der Rechnungshof hat hier in Zukunft eine ganz wesentliche Rolle. Und der Rechnungshof, Kollege Kogler, war es auch, der bisher aufgezeigt hat, was es hier an Nachbesserungen zu geben hat. Das erfolgt auch mit dieser gesetzlichen Regelung.

Was ich auch für wichtig halte, das ist dieser Graubereich der Offenlegung der parteinahen wirtschaftlichen Aktivitäten. (Abg. Mag. Kogler: Wirtschaftsprüfer ..., aber nicht der Rechnungshof!) Auch das ist in dieser Vorlage berücksichtigt. Es ist sehr umfangreich, was wir im Gesetz darüber geregelt haben, was hier offenzulegen ist.

Es ist auch ganz klar geregelt, von welcher Seite her keine Spenden mehr kommen dürfen. Es ist vorhin angeschnitten worden, und es hat lang den Untersuchungs­ausschuss beschäftigt. (Abg. Mag. Kogler: Darf Raiffeisen jetzt weiterspenden oder nicht?) Telekom: Das geht zum Beispiel nicht mehr, dass von einer Firma, wo mit 25 Prozent und mehr eine staatliche Beteiligung da ist, Spenden kommen. (Abg. Mag. Kogler: Dürfen von Raiffeisen Spenden an die ÖVP kommen?) Um es auf den Punkt zu bringen: Es ist also eine umfassende Regelung, die hier vorliegt.

Ich glaube, Sie haben diesen § 2 Z 5 bewusst missverstanden. Ich sage Ihnen: So wie Sie das gelesen haben, ist das nicht zu lesen. Wenn hier eine Unklarheit bei der Definition gegeben ist, kann man das ohneweiters durch erläuternde Bemerkungen oder durch eine Änderung der Wortwahl ein für alle Mal klarstellen, damit diese, ich sage es noch einmal, meines Erachtens von Ihnen bewusst falsche Auslegung dieser Bestimmung, unmöglich ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dann hat das Professor Sickinger auch falsch gelesen!)

Auch ein Professor Sickinger kann etwas falsch auslegen, er ist für mich nicht der Weisheit letzter Schluss. Das ist eindeutig nie so geregelt gewesen. Klubobmann Kopf hat das schon sehr deutlich gesagt. Auch Minister Hundstorfer hat versucht, Ihnen das zu erklären. Das ist nie von jemandem beabsichtigt gewesen. Ganz klar ist die Regelung bei den Spenden, dass das alles offenzulegen ist. Ich bitte Sie also, von einer Kriminalisierung Abstand zu nehmen oder von einer Skandalisierung, um nicht zu sagen Kriminalisierung. Das war nie angedacht!

Zum Schluss kommend: Wir haben von der Bundesregierung sehr schnell eine Vorlage in das Parlament bekommen, die wir hoffentlich rasch verhandeln, um rasch zu einer Zweidrittelmehrheit zu kommen, um von der Bundesebene her eine Vorgabe zu machen, die dann hoffentlich auch von allen Bundesländern nachvollzogen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jannach gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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