Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 210

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Meine Damen und Herren, und das in einer Zeit, in der wir sehr viel über die Kom­petenzverteilung zwischen Bund und Ländern reden, wo die Bundesländer immer meinen, es sei so wichtig und sinnhaft, dass es diese Landesgesetzgebung gibt, denn das ist ein Teil der Identität der Bundesländer und ohne dem werden die Zentralisten in Wien aufgewertet, und das kann man nicht zulassen. – Immer wieder hören wir das.

Und jetzt, meine Damen und Herren, frage ich Sie: Ist es Teil der Identität der Kärntner, dass sie selbst bestimmen, was ein 16-Jähriger tun darf und was nicht, und das muss unterschiedlich sein zu dem, was der Jugendliche in Vorarlberg tun darf? Ist das wirklich notwendig, um eine Identität zu definieren? – Ich frage das deshalb, weil es ja anscheinend an zwei Bundesländern gescheitert ist.

Ich glaube, nein. Es gibt keine Argumente mehr, warum das unterschiedlich geregelt sein soll. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich – und da gibt es viele andere Punkte auch, aber wir haben es an diesem Punkt festgemacht, weil er so deutlich die Sinnlosigkeit solcher Debatten an sich zeigt. Das ist nicht nur sachlich nicht gerechtfertigt, sondern mit all diesen Bestimmungen hängen ja wieder viele Kosten zusammen. Da gibt es eine Bürokratie, da gibt es Leute in den Landesregierungen, in den Landtagen, die sich damit beschäftigen, da gibt es Leute, die für die Kontrolle zuständig sind. All das muss ja auch von uns allen gemeinsam finanziert werden – nur deshalb, weil in einigen Bundesländern Leute sind, die sich selbst anscheinend damit rechtfertigen.

Wir haben im Verfassungskonvent sehr lange darüber diskutiert, wie denn diese Gesetzgebungskompetenz aussehen soll. Damals hat man gesagt – also ich nicht, aber viele andere, auch Professoren –: Ja, es soll auch weiterhin eine Landes­gesetzgebung geben, aber sie sollte möglichst einheitlich gestaltet sein.

Ich glaube, gerade beim Jugendschutz, aber auch in vielen anderen Bereichen, ist es wohl nachvollziehbar, dass das einheitlich sein soll. Ich frage mich wirklich: Wenn die neun Bundesländer – und da sind so viele vernünftige Leute unterwegs – sich nicht einmal im Bereich des Jugendschutzes – und das betrifft nicht die Grundfesten der Republik und auch nicht die Grundfesten der Bundesländer – einigen können, wie sollen sie sich dann in anderen Bereichen einigen? Wenn das nicht der Fall ist – und das sage ich jetzt mit dem Selbstbewusstsein des Bundesgesetzgebers und des Bundesverfassungsgesetzgebers –, dann muss man sie dazu zwingen, dass es eine vernünftige, nämlich einheitliche, Regelung gibt. (Beifall beim BZÖ.)

Vor diesem Hintergrund – offensichtlich hat man es in der Bundesregierung aufge­geben, dass es weitere Verhandlungen darüber gibt – sagen wir: Die Länder haben sich nicht geeinigt, gut – oder schlecht. Wir können das nicht akzeptieren, denn wir haben ein Interesse an einer vernünftigen einheitlichen Regelung. Da können wir uns ja alle wieder zusammensetzen und besprechen, wie das aussehen soll.

Sie alle sind ja auch Bundesländervertreter. Ich wehre mich auch dagegen, dass man dann sagt: Die in Wien – nämlich wir alle; ich bin Wiener, aber ein Großteil von Ihnen ist das nicht. Dass Sie sich dauernd sagen lassen, dass Sie der Wasserkopf Wien sind, der nicht weiß, was die Bundesländer wollen und was man für sie hier in Wien tun kann, das verstehe ich nicht. Ich würde mir das als Abgeordneter zum Nationalrat nicht gefallen lassen.

Vor diesem Hintergrund ist dieser Antrag zu verstehen. Wenn sich die Länder nicht auf eine vernünftige Regelung einigen können, dann ziehen wir diese Kompetenz an uns, verhandeln das gemeinsam und machen eine vernünftige bundeseinheitliche Jugend­schutzregel. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im Ausschuss entsprechend dis­kutieren, verhandeln und das möglichst einhellig und einstimmig beschließen. (Beifall beim BZÖ.)

19.03

 


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