Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 209

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Es gibt nichts, was das rechtfertigt! Es gibt nur eines, das konsequent wäre, und dem haben Sie sich bei der Reform verweigert – ich habe sehr lange versucht, darauf herumzureiten im Budget-Ausschuss, wo das Thema war, im Sozialausschuss beziehungsweise in der Plenardebatte –, nämlich jetzt bei der Reform beginnend die Gleichstellung für alle, unabhängig davon, ob sie Beamte oder Privatbedienstete sind, herzustellen. Das haben Sie leider nicht gemacht, und das ist der gravierende Fehler, der dazu führt, dass der Kollege Grosz dann hergehen und einige im Besonderen vorführen kann. Das hätten wir alles nicht notwendig, wenn diese Reform so wäre, wie es eigentlich im Sinne einer Gleichstellung nicht nur der Geschlechter, sondern auch der Gleichstellung von Privatbediensteten und öffentlichem Dienst notwendig wäre.

Denn dass sich die Beamten jetzt vorführen lassen müssen, dass sie als Beamte von ihrem Recht Gebrauch machen, das ist nur darauf zurückzuführen, dass 2002 beziehungsweise in den Folgejahren diese Regelung so beschlossen wurde und Sie nicht daran denken, sie zu korrigieren. (Abg. Wöginger: Wir haben sie eh korrigiert!) – Nein, in diesem Punkt ist sie nicht korrigiert worden. Die Altersgrenzen sind nur erhöht worden (Abg. Wöginger: Jahre! Beitragsjahre!), bedeuten aber im Sinne der Beibehaltung der unterschiedlichen Regelung nach wie vor eine Privilegierung für den öffentlichen Dienst – da brauchen wir nicht darum herumzureden –, und die ist nicht zu rechtfertigen, Entschuldigung. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kößl: Das stimmt doch nicht!)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, ich schließe daher die Debatte.

Ich weise den Antrag 1872/A dem Verfassungsausschuss zu.

18.57.334. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1897/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


18.57.51

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden sich noch erinnern, es ist noch gar nicht so lange her, dass man zumindest in der Öffentlichkeit sehr intensiv darüber diskutiert hat, dass es österreichweit einheitliche Jugendschutzbestimmungen geben sollte. Das haben die Koalitions­parteien auch in ihrem Regierungsprogramm festgehalten. Ich erinnere daran, dass Herr Wirtschaftsminister Mitterlehner noch gesagt hat, dass ihm – sinnbildlich – bald der Geduldsfaden reißt, wenn es nicht bald zu einer Einigung mit den Ländern kommt.

Tatsache ist, dass vor wenigen Wochen eine derartige Einigung nicht zustande gekommen ist, dass die Gespräche geplatzt sind, dass es keine 15a-Vereinbarung geben wird und es nach wie vor in Österreich unterschiedlich ist – je nachdem, ob ein 16-Jähriger im Burgenland wohnt, ob er in Kärnten wohnt, ob er in Vorarlberg wohnt, ob er in Wien wohnt –, als wie reif er angesehen wird, wann er und wo er hingehen darf, wann er wieder nach Hause gehen muss oder wie er kontrolliert wird. – All das hängt davon ab, wo er seinen Wohnsitz oder zumindest seinen Aufenthalt hat.

 


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