Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 208

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(Abg Grosz: Das haben sie ja, im Gegensatz zu den ASVG-Versicherten!) – Ja, dafür stehen wir ein und dafür werden wir uns auch einsetzen.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag findet sicherlich nicht unsere Zustimmung, wobei ich zum Schluss noch Folgendes anmerke: Natürlich ist das eine Verfassungs­materie, eigentlich ist es aber eine Angelegenheit der Sozialpolitik. – Wir werden diesem unsinnigen Antrag sicherlich keine Zustimmung geben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Wöginger –: Kollege Wöginger, wo warst du denn damals bei der Abstimmung? – Zwischenruf des Abg. Dolinschek. – Abg. Grosz: Der Heinz Fischer der ÖVP! – Abg. Dr. Graf: Dann wird er Bundespräsident!)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.52.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt inzwischen ziemlich viel auf dem Tisch, wo man nicht mehr so leicht durchblickt. Ich beginne in der Chronologie, Herr Kollege Grosz, noch etwas früher. Der erste Fehlgriff, und daran war auch Ihre Partei – oder die Freiheitlichen von damals – beteiligt – ach so, das sind wieder die anderen, okay! –, der bestand darin, dass man umstandslos alle vorzeitigen Alterspensionen abgeschafft hat. Die einzige vorzeitige Alterspension, von der ich geglaubt hätte, es wäre wert gewesen, sie aufrecht­zuerhalten, wäre die vorzeitige Alterspension wegen lang andauernder Invalidität gewesen – und es wissen auch alle, die sich mit der Sozialpolitik beschäftigen, dass es günstig gewesen wäre, sie beizubehalten.

Warum wurde diese Pension abgeschafft? – Das ist vielleicht nicht unwichtig auch für das, was wir jetzt diskutieren: Sie wurde abgeschafft wegen der ungleichen Alters­grenzen für Männer und Frauen. – So, jetzt haben wir jenseits der Stichtage oder Jahreszahlen eine Langzeitversichertenregelung, die wieder ungleiche Altersgrenzen hat. (Abg. Grosz: Ja!) – Das muss man sich vorstellen: Das eine wird abgeschafft unter Schwarz-Blau wegen der ungleichen Altersgrenzen – und es wird nicht daran gedacht, es zu reparieren –, und das andere wird eingeführt, nämlich die Langzeit­versichertenregelung mit ungleichen Altersgrenzen. Hätte man damals die gleichen Altersgrenzen (Abg. Grosz: Das wollte die ÖVP nie!), nämlich die 45 Jahre für Männer und Frauen, im Übergang festgeschrieben, hätten wir uns manches erspart. (Abg. Grosz: Das wollte die ÖVP nie!) – Es ist mir wurscht, was die ÖVP nicht wollte. (Abg. Grosz: Da oben sitzt der Fleisch gewordene Zeuge!)

Ich kann den Ausführungen des Herrn Kollegen Wöginger durchaus einiges abgewin­nen, nur dort, wo er aufgehört hat, die Geschichte weiterzuerzählen – wobei natürlich der Kollege Wöginger meines Erachtens auch mit allem recht hat, was das Verhalten der FPÖ in Bezug auf die Schwerarbeiterpension betrifft –, oder wo er sie unzu­reichend erzählt hat, das betrifft dann natürlich (Abg. Grosz: Sein Abstimmungs­verhalten!) im Kern die Besserstellungen, die es im Langzeitversichertenrecht für Beamte gibt. Denn das, was der Kollege Wöginger erzählt hat, reicht nicht aus, um das zu rechtfertigen.

Entschuldigung, in Zukunft, nach dem Inkrafttreten der Reform, gibt es die Langzeit­versichertenregelung ab 62. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer aus der Privat­wirtschaft, der als Lehrling oder meinetwegen als ungelernter Arbeiter begonnen hat, hat zu diesem Zeitpunkt in der Regel 47 Berufsjahre – 47 Jahre! (Abg. Kößl: Kollege Öllinger, auch der Beamte kann Lehrling gewesen sein!) –, und du, Kollege Wöginger, gehst her und versuchst, was meines Erachtens unsinnig ist, die Besserstellung für Beamte zu verteidigen, weil diese erst mit 18 sozusagen einsteigen können.

 


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