Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 211

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


19.03.07

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Kollege Scheibner, wir sind nicht oft einer Meinung, aber da sind wir jetzt einmal einer Meinung. (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)

Es ist auch eine langjährige Forderung der Bundesjugendvertretung, für deren Partizi­pation wir gemeinsam als Jugendsprecherinnen und Jugendsprecher hier im Plenum eintreten, dass ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz kommt.

Den Worten, die von der Bundesjugendvertretung kommen, dass es um die Eitelkeiten der Länder geht, die keine Kompetenzen abgeben wollen, kann ich mich durchaus anschließen.

Auch die ständige Konferenz der Kijas, der Kinder- und Jugendanwälte, fordert seit 2007, dass es zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz kommt, denn niemand kann verstehen, dass Jugendliche unterschiedlich behandelt werden.

Sie haben das selbst in Ihrem Beispiel schon angeführt: Bin ich ein steirischer Jugendlicher, muss ich um 23 Uhr daheim sein, wenn ich unter 15 bin. Habe ich das große Glück, ein niederösterreichischer Jugendlicher zu sein, kann ich bis ein Uhr früh ausbleiben. Gerade in Grenzbereichen, wo die Bundesländer aneinandergrenzen, ist es ja nicht unbedingt so, dass sich die Jugendlichen erkundigen, wie im Nach­barbundesland die Rechtslage ausschaut.

Es ist für mich auch nicht zu verstehen. Nach dem Prinzip: Jugend soll ihre Stimme haben, Jugend soll gemeinsam in Österreich betrachtet werden, gibt es eigentlich auch keinen Grund dafür, warum Jugendliche in Österreich unterschiedlich betrachtet werden.

Daher würde ich noch einmal den Appell aussprechen, speziell mit Vorarlberg und mit Kärnten, die sich im Augenblick noch querlegen, noch einmal zu verhandeln. Ich appelliere auch wirklich an die Abgeordneten des Hauses, die aus diesen beiden Bundesländern sind, wirklich mit die Initiative zu ergreifen, damit es zu einer einheitlichen Regelung kommen kann.

Schön wäre es natürlich, wenn wir es schaffen würden, länderübergreifend zu einer einheitlichen Regelung zu kommen. Wenn das so nicht funktioniert – und es tut mir jetzt wirklich im Herzen weh, so einen Vergleich zu machen, aber im Tierschutz haben wir es nach langer Zeit geschafft, ich möchte in keinster Weise Jugendliche mit dem Tierschutz vergleichen, aber ich hoffe, Sie verstehen das –, dass ich in den Bun­desländern eine einheitliche Lösung zusammenbringe, dann wäre natürlich die nächste Konsequenz, es von den Ländern an den Bund heranzuziehen und zu sagen: Okay, versuchen wir es dann so.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute Diskussion und auch auf den Einsatz seitens des Herrn Ministers, dass er es mit den beiden Bundesländern noch einmal versucht. Schauen wir im Sinne der Jugendlichen, dass wir eine gemeinsame Lösung zusam­menbringen! (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)

19.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte.

 


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