Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 212

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19.06.19

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir scheinen uns in dem Punkt ja einig zu sein, dass wir – und gerade ich als Obmann einer Jugendorganisation – ein einheitliches Jugendschutzgesetz wollen. Da sind wir uns einig.

Aber über den Weg dorthin sind wir uns leider schon wieder nicht mehr einig. (Ruf beim BZÖ: Nur in der ÖVP!) Ich muss dem Kollegen und Antragsteller Scheibner natürlich schon auch sagen, dass es ein bisschen ein standortbestimmter Standpunkt ist, so, wie Sie den Antrag bringen, denn ich kann mich an Familienministerin Haubner et cetera erinnern, wo es nicht gelungen ist, einen einheitlichen Jugendschutz über die 15a-Vereinbarung zustande zu bringen. Und warum? (Ruf beim BZÖ: Weil die Länder dagegen waren!) – Weil natürlich Kärnten und Vorarlberg nicht zu einer Meinung zu bringen sind. Damals hat das BZÖ natürlich nichts von Bundeskompetenz gesagt, weil damals im Land Kärnten noch eine Verantwortung da war. Jetzt ist das BZÖ anscheinend nicht mehr verantwortlich im Land Kärnten, jetzt spricht man auf einmal von Bundeskompetenz. – Das zu dieser Frage.

Aber mir geht es um das Thema. Mir ist bis jetzt viel zu viel die Diskussion um den Schutz der Jungen – und nicht nur um die Kompetenz – abgegangen. Es geht ja um das Jugendschutzgesetz, das heißt Schutz des Jugendlichen, der Jugendlichen. (Abg. Scheibner: Einheitlich!)

Da sehe ich es, ich sehe die Argumente. Natürlich erlebe ich es selbst auch. Ein 15-Jähriger darf um 23 Uhr in Niederösterreich oder im Burgenland unterwegs sein, und dann wechselt er über die Grenze in die Steiermark und macht sich strafbar. Das ist nicht logisch, das ist ganz klar nicht logisch.

Aber da muss man sagen: Alle Initiativen, die in die Richtung einer Vereinheitlichung gehen, auch über Artikel 15a-Vereinbarungen – und das war die letzte Initiative des Bundesministers Mitterlehner –, sind ganz wichtige Initiativen.

Es ist ja heute auch schon gesagt worden, dass sich jeder Abgeordnete in seinem Bundesland dafür starkmachen soll. Wir in der Steiermark haben zum Beispiel jetzt schon den nächsten Schritt gesetzt. Wir haben gesagt: Okay, bis die bundesweite Einigung über eine 15a-Vereinbarung zustande kommt, setzen wir – als Steiermark – einmal einen ersten Schritt. Jetzt gibt es einen Ausschuss im Landtag, in dem die Harmonisierung mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland angestrebt wird. Bis Ende des Jahres wird die Steiermark – hoffentlich sage ich jetzt und bin überzeugt davon – die Harmonisierung mit Niederösterreich, dem Burgenland und Wien geschafft haben.

Weitere Länder werden auch folgen, wenn dementsprechender Druck kommt. Man braucht die Kompetenzdebatte in diesem Fall nicht aufzumachen, weil Österreich so organisiert ist, dass der Westen ein bisschen strengere Regeln hat als der Osten. Es ist auch legitim in einer föderalistischen Demokratie (Ruf beim BZÖ: Nein! Warum?), dass man darüber diskutiert, wie man den besten Kompromiss zwischen Ost und West findet. Man muss auch bedenken, dass an Vorarlberg auch die Schweiz und Deutschland grenzen, und dass dort dann wieder strengere Regeln gelten. Also auch dort gibt es dann diese Standortprobleme mit den Jungen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Trotzdem bleibe ich dabei und sage Ihnen ganz klar: Jugendschutz ist nicht nur eine Kompetenzdebatte, sondern es geht um den Schutz unserer Jugend. Es geht auch darum, die Freiheit möglichst nicht einzuschränken, aber die Jugend zu schützen.

 


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