Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 213

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Ich sage aber auch ganz klar dazu, wir haben heute gesehen – und das war heute hier im Haus das große Thema –, dass es mit den Ländern auch zum Beschluss der Verwaltungsgerichtsbarkeit gekommen ist. Daher stirbt meine Hoffnung zuletzt (Abg. Öllinger: Aber sie stirbt!), und ich sage: Wir kommen auch im Jugendschutz mit den Ländern zu einer gescheiten Regelung. (Abg. Öllinger: Aber bis dahin sind Sie Seniorensprecher!)

Unser Minister wird sich auch weiterhin bemühen und alles daran setzen, dass wir eine gescheite Regelung zusammenbekommen, so wie heute auch bei der Verwaltungs-gerichtsbarkeit. Es geschieht, es dauert länger, aber es ist keine Husch-Pfusch-Aktion und kein solcher Antrag, wie er seitens Ihrer Fraktion gekommen ist.

Abschließend möchte ich auch noch hinzufügen, dass Jugendschutz natürlich, aber auch nicht nur gesetzlich geregelt werden kann, sondern auch ein Familienthema ist. Auch die Familien haben die Aufgabe, die Kinder bestmöglich zu schützen. Ich sage Ihnen: Den Schutz, den eine Familie den Kindern und den Jungen bietet, kann kein Gesetz regeln. Es kann nur Rahmenbedingungen vorgeben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Da weiß ich jetzt nicht, wie das weitergeht mit den Familien!)

19.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.

 


19.10.40

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht kurz auf das Bundesland Kärnten eingehend, weil der Eindruck vermittelt wird, dass Kärnten – für Vorarlberg kann ich das nicht so genau beurteilen – sich hier querlegt, damit das Jugendschutzgesetz nicht verbundlicht wird. Das weise ich zurück.

Ich habe heute mit Landesrat Christian Ragger telefoniert. Er sagt, das Land Kärnten stört das Faktum, dass bei der sogenannten Ostlösung, also in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland, schwere Alkoholika, also Spirituosen, bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt sind. Das kommt für das Bundesland Kärnten nicht in Frage. Dem können wir auch einiges abgewinnen. Erinnern wir uns nur an gewisse Komasaufaktionen! Da muss man extrem vorsichtig sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Generell sind wir der Meinung – und da gebe ich dem Kollegen Einwallner auch recht –, dass letztendlich der Schutz der Jugend im Vordergrund stehen muss und dass wir hier keine großartigen Kompetenzdebatten führen sollten. Unsere Jugend bedarf auf der einen Seite unseres gelebten Vorbildes und eben eines besonderen Schutzes. Es geht also darum, dass die Politik über diese Jugendschutzgesetze die Jugend unter­stützt und schützt, dabei aber die Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Jugend im Sinne der Freizeit- und Lebensgestaltung fördert und die Freiheit unserer Jugend so wenig wie möglich einschränkt. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Spannungsfeld bewegt sich eben moderne Jugendschutzpolitik mit klaren und notwenigen Regeln, die hier zu definieren sind.

Die jetzige Lage sieht so aus – wir wissen es –, dass es neun Landesgesetze gibt. Ich habe vorhin schon von der sogenannten Ostlösung gesprochen. Wien, Nieder­österreich und das Burgenland haben letztendlich irgendwie den liberalsten Zugang zum Jugendschutz. Gerade was den Ausgeh- oder Aufenthaltsbereich anbelangt, muss ich zugeben, dass die neun Landesgesetze doch ein Wirrwarr sind.

 


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