Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 214

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Ich möchte nur ein Beispiel anführen: Ein 17-jähriger Steirer überquert die Lan­desgrenze, um in Niederösterreich bis in die frühen Morgenstunden legal zu feiern, und macht sich dann, wenn er nach zwei Uhr früh unbegleitet nach Hause kommt, in seinem eigenen Bundesland, in der Steiermark, strafbar. Das ist natürlich nicht not­wendig. Oder: Kinder bis 14 dürfen in Vorarlberg und Salzburg bis 23 Uhr unterwegs sein, das ist auch klar geregelt. In Salzburg gilt das allerdings nur dann, wenn es sich um die Nacht vor Sonn- und Feiertagen handelt. Da gibt es schon ein paar – und das erkennen Sie da auch – verwirrende und skurrile Unterschiede in den einzelnen Lan­desgesetzen, die man sicherlich homogenisieren kann.

Was den Alkoholkonsum betrifft, stellen wir fest, dass mehr Einheit vorhanden ist, bis eben auf die Ostlösung, die zitierten drei Bundesländer im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Jedenfalls ist geregelt, dass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Alkohol verboten sind. Das ist hochgradig wichtig. Das ist in Ordnung. Bei den hochprozentigen Spirituosen scheren eben die drei zitierten Bundesländer aus, und Kärnten sagt zu Recht: Da spielen wir nicht mit.

Also wir sind der Meinung, dass alle Bestrebungen zu einer Harmonisierung sinnvoll sind, dass letztendlich aber im Vordergrund stehen muss, dass sich die neun Bundes­länder einigen. Erst wenn die Einigung da ist, können wir überlegen – oder dann erst macht es natürlich Sinn –, den Jugendschutz unter Bundeshoheit zu geben. Aber derzeit steht einmal die Einigung der neun Bundesländer im Vordergrund, und das ist ein ganz entscheidender Faktor. (Abg. Scheibner: Und wenn sie sich nicht einigen?) – Wenn Sie sich nicht einigen, Kollege Scheibner, dann wissen wir, dass wir auch nichts tun können, es nützt ja nichts. Man kann nicht einfach drüberfahren, ohne eine Einigung der Bundesländer herbeizuführen.

Da muss – und das ist ein Vorwurf an den Bundesminister, der heute aufgrund der ersten Lesung nicht hier ist – der Herr Bundesminister einmal in die Hände spucken und mit den neun Bundesländern entsprechend verhandeln. Der Wille ist da, der Wille ist vor allem beim Bundesland Kärnten da. Das kann ich Ihnen versichern. In diesem Sinne noch einen schönen Abend. (Beifall bei der FPÖ.)

19.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


19.15.09

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal zurück: Worum geht es denn? – Es geht erstens darum, dass Jugendliche selbstbestimmt innerhalb des Rahmens eines Jugendschutzgesetzes agieren können. Zweitens: Wir hier stellen die Bundes­gesetzgebung dar, und wir haben jegliche Möglichkeit, Bundesgesetze zu beschließen.

Noch einmal das Beispiel: Wenn sich die 15-jährige – nennen wir sie Franziska – am Semmering nach dem Snowboarden mit ihren Freundinnen und Freunden im Après-Ski-Leben ein bisschen vergnügen möchte, muss sie genau aufpassen, auf welcher Seite sie steht – auf der einen Seite die Steiermark, auf der anderen Seite Nieder­österreich. Bis jetzt ist es noch immer so, dass sie in Niederösterreich bis ein Uhr und in der Steiermark nur bis 23 Uhr weggehen darf.

Das ist nur ein Beispiel aus ganz Österreich, das genau das zeigt, was den Jugend­schutz ausmacht. Eigentlich sollte Jugendschutz Rechtssicherheit bieten. Rechts­sicherheit für alle Jugendlichen in Österreich zu bieten, das schafft die Länder­gesetzgebung in dieser Causa überhaupt nicht. Das ist weder verständlich noch nach-


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