Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 38

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Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben: SPÖ und ÖVP je 84, FPÖ 75, Grüne 66 sowie BZÖ 63 Minuten.

Weiters schlage ich vor, dass gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte beschränkt wird.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wieder einstim­mig angenommen.

10.30.011. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1749 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (1779 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


10.30.33

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Für Pensionisten und Pensionsanwärter ist heute wieder einmal kein Tag zum Feiern, sondern ein Trauertag. Wie so oft in den letzten Jahren, in denen es die Bundesregierung nicht verabsäumt hat, die Pensionisten dieses Landes massiv in ihren Rechten zu beschränken und monetär zu beschneiden, liegt uns auch heute wieder eine Novellierung vor, die nach zwei Jahren der Nachschau, der Gespräche diesen Inhalt nicht verdient – und die Menschen dieses Landes auch nicht.

Wir haben seit 1990 das Pensionskassengesetz. Seit 1990 ist man offenbar nicht in der Lage, in diesem Haus ein Gesetz vorzulegen, das tatsächlich ein ordentliches Ge­setz ist, nämlich ein Gesetz, das sozial gerecht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Anfängen dieses Gesetzes hat man die Menschen einzulullen versucht. Man wollte sie in dieses Pensionskassengesetz hi-


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