Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 188

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im Bildungsbereich in Blickrichtung Controlling bei Bundesschulen, Klassenschüler­höchstzahl und Studienbeiträge anschauen: Diese zeigen dass eben Reformen unab­dingbar sind, wenn man bedenkt, dass es derzeit kein ressortweites und umfassendes Controlling-System im Bundesschulwesen gibt, das die Möglichkeit bietet, steuerungs­relevante Bereiche zu verknüpfen und aufeinander abzustimmen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass hier auch der Bera­tungsansatz des Rechnungshofes sehr gut zur Wirkung gekommen ist: Nach der Prü­fung war seitens der Frau Bundesministerin für Unterricht und Kunst bereits ein Weiß­buch „Controlling“ erstellt worden.

Im Bereich der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl bestand die Problematik, dass genau die pädagogischen Belange zu wenig im Vordergrund gestanden sind und es dabei vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen insbesondere darum gegangen ist, die nötigen Planstellen für Lehrer weiterhin zu sichern.

Ein Punkt, der angesprochen worden ist und wo ich auf die Frau Abgeordnete Unter­reiner im Zusammenhang mit den Salzburger Festspielen Bezug nehmen möchte, ist die Klarstellung, dass der Rechnungshof die kulturpolitische Bedeutung der Salzburger Festspiele außer Streit gestellt hat, gleichzeitig aber auch betont hat, dass die wirt­schaftlichen, die rechtlichen und die organisatorischen Rahmenbedingungen mit dieser weltkulturpolitischen Bedeutung nicht Schritt gehalten haben. Dabei ist auch zu er­wähnen, und das hat der Rechnungshof sehr wohl im Bericht im Zusammenhang mit den Subventionen der öffentlichen Hand dargestellt, dass die Steigerung der öffent­lichen Mittel – wenn man nur die für den Festspielbetrieb zugehörigen Mittel rechnet – 5 Prozent betragen hat, wenn man aber auch die anderen Investitionen einrechnet, diese Steigerung 8,1 Prozent betragen hat.

Was das Rechnungswesen betrifft – da zur Rede der Frau Abgeordneten Schitten­helm –, möchte ich darauf hinweisen, dass das Unternehmensgesetzbuch davon aus­geht, dass jede auf Dauer gerichtete Organisation selbständigen wirtschaftlichen Han­delns, auch wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, sehr wohl eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen hat, wenn beispielsweise in zwei aufeinan­derfolgenden Jahren die Einnahmen und die Ausgaben über einer Million gelegen sind. Das war bei den Salzburger Festspielen mit mehr als 50 Millionen mehr als der Fall.

Es ist daher positiv, dass bei den Salzburger Festspielen 85 Prozent der Empfehlun­gen, die der Rechnungshof ausgesprochen hat, umgesetzt werden und dass auch Frau Präsidentin Rabl-Stadler nach anfänglichen Vorbehalten gegen die Rechnungshofprü­fung darauf hingewiesen hat, dass nunmehr die größte Reform seit Bestehen der Salz­burger Festspiele angegangen werde.

In dem Zusammenhang wäre es aber auch zweckmäßig, das Salzburger Festspiel­fondsgesetz weiterzuentwickeln, da dieses derzeit Regelungsdefizite und Unvereinbar­keiten beinhaltet.

Zu den Beschaffungsvorgängen des Bundesheeres kurz auf die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Prähauser replizierend: Bei diesem Bericht ging es darum, dass in dem Bereich Beschaffungen durchgeführt worden sind, ohne dass ein Pflichtenheft vorgelegen ist, ohne dass eine Leistungsbeschreibung vorgelegen ist. Und gleichzeitig wurde die Beschaffung entgegen den planerischen Vorgaben des Materialstrukturpla­nes durchgeführt. Ein Umstand, der mittlerweile beseitigt wird, nachdem der Herr Bun­desminister für Landesverteidigung neue Grundlagen für Beschaffungsvorgänge entwi­ckelt hat.

Was die Buchhaltungsagentur betrifft, ist die Frage vom Herrn Abgeordneten Gradauer gestellt worden, wie viele Empfehlungen umgesetzt wurden. Da kann ich darauf hin­weisen, dass die Mehrzahl, mehr als die Hälfte der Empfehlungen umgesetzt wurde,


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