Aufgaben bezeichnet. PPP geht in vielen Fällen mit einer teilweisen Privatisierung von öffentlichen Aufgaben für einen bestimmten Vertragszeitraum einher. Präsident Moser sieht den Vorteil von PPP-Modellen darin, Projekte dann realisieren zu können, wenn kurzfristig der öffentlichen Hand das Geld fehlt. Da pflichte ich ihm in diesem konkreten Fall, der im Bericht vorliegt, bei.
Der Fall des Eisernen Vorhanges brachte beachtliche Veränderungen und Herausforderungen in Bezug auf die Infrastruktur, und es war unabdingbar notwendig, diese Infrastruktur speziell im Grenzraum zu ertüchtigen. Der Ministerrat hat im Jahr 2003 beschlossen, Teile der A 5, Nord Autobahn, der S 1, Wiener Außenring Schnellstraße, und der S 2, Wiener Nordrand Schnellstraße erstmals durch ein PPP-Modell zu errichten. Wenn man den Bericht aufmerksam durchliest, muss man festhalten, dass das untersuchte PPP-Modell weder gravierende Vorteile noch gravierende Nachteile für die öffentliche Hand gebracht hat.
Positiv sehe ich, dass das Projekt aufgrund der Notwendigkeit realisiert werden konnte, dass die Entlastung der Bevölkerung in den Grenzräumen dadurch entsprechend erfolgt und sich die Situation auch positiv auf die Verkehrsinfrastruktur auswirkt. Positiv sehe ich auch, dass es jetzt Datenmaterial gibt, um entsprechende Vergleiche der Realisierung durch die öffentliche Hand beziehungsweise durch PPP-Modelle anzustellen.
Aber erst ein langfristiger Vergleich wird uns sicher machen, wo die Vor- und Nachteile in diesem Zusammenhang zu sehen sind. Ich teile auch die Meinung des Herrn Präsidenten, dass man sich die Sache sehr genau ansehen und individuell betrachten muss, um Entscheidungen treffen zu können.
Nicht ganz nachvollziehen konnte ich so manche Werbeangebote, die von 10 und 15 Prozent Finanzvorteil mit derartigen PPP-Modellen sprechen. PPP ist eine mögliche Variante, um in Infrastruktur zu investieren, aber sicherlich nicht die einzige. Man darf bloß nicht Public Private Partnership mit Private Sponsoring verwechseln. (Beifall bei der ÖVP.)
19.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.21
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich im Rahmen dieser Debatte eher kurz fassen, nachdem sowohl im Rechnungshofausschuss als auch heute im Rahmen der Debatte 18 Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes sehr eingehend debattiert worden sind. Ich möchte aber in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass – wenn Sie sich die Follow-up-Überprüfungen näher angeschaut haben, die heute zur Debatte gestanden sind, nämlich Zulagen und Nebengebühren, Arbeitnehmerveranlagung, Drittmittelverwaltung, 3. Ausbaustufe der U1 und U2 der Wiener Linien beziehungsweise Effizienz und Qualität des Berufsschulwesens – der Wirkungsgrad des Rechnungshofes ein sehr guter ist.
Von 72 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden 62 umgesetzt, zehn Empfehlungen sind nach wie vor offen. Es zeigt sich aber auch – auch wenn der Wirkungsgrad ein sehr hoher ist –, dass nach wie vor Handlungsbedarf gegeben ist; beispielsweise bei der Arbeitnehmerveranlagung, wo es Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuersystems gäbe, indem beispielsweise der Sonderausgabentopf in den Tarif eingerechnet wird und dass damit sehr viel an Bürokratie entfallen könnte.
Die auf der Tagesordnung stehenden Berichte des Rechnungshofes zeigen aber auch auf, dass wir Optimierungspotenzial haben, insbesondere, wenn Sie sich die Berichte
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