Nun zum Bericht: Ich möchte mich in meinem Redebeitrag kurz den Bundesmuseen und dem Sammlungsgut widmen. Wir haben im Rechnungshofausschuss dieses Kapitel wegen Zeitmangels nicht ausführlich diskutieren können. Kollegin Unterreiner hat es in ihrem Redebeitrag schon erwähnt. Der Rechnungshof hat die Bundesmuseen Belvedere, Albertina, Technisches und Kunsthistorisches Museum geprüft.
Eine miese Inventur, ein sorgloser Umgang mit dem Inventar, dessen Status den Museen teilweise nicht bekannt ist, nicht kostendeckender Leihverkehr, verbotene Leihgaben und das Nichtvorhandensein des Bewusstseins, dass Sammlungsgut nach wie vor Bundeseigentum ist, hat der Rechnungshof festgestellt.
Interessanterweise dürfte dieser Umgang aber System haben, denn der Rechnungshof hat sich auch den Verleihbetrieb der Landesmuseen in Tirol, Salzburg, Wien und Oberösterreich angesehen. Das war zwar ein anderer Bericht, im Prüfungszeitraum Mai bis Juni 2010, aber auch hier wurden Lücken in der Erfassung des Sammlungsbestandes, der Datenbanken ersichtlich, und ein Zehntel der verliehenen Objekte war nicht mehr auffindbar. Das muss man hier auch erwähnen, denn das halte ich schon für sehr interessant.
Weiter geht es chaotisch in dem Bereich, dass Kunstwerke, die im Bundeseigentum stehen, in einem Fall beinahe auf den Markt geraten wären. Ein Gemälde des Kunsthistorischen Museums wurde nämlich einem Verein in Wien als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt. Nach der Pensionierung des Vereinsdirektors fand sich dieses Gemälde in seiner Privatwohnung, und nach dessen Tod sollte dieses Gemälde auf dem Kunstmarkt verkauft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Also das ist Schlamperei – und „Schlamperei“ ist da noch ein milder Ausdruck.
Auch was die angesprochene miese Inventur betrifft: Das Technische Museum und die Albertina haben ja eine Stellungnahme zum Bericht abgegeben. Das Technische Museum sagte eine komplette Depot-Inventur bis 2017 zu, die Albertina eine Inventarisierung bis 2019, wenn ein diesbezüglicher Auftrag ergehe und die Finanzierung gewährleistet werde. Interessanterweise merkte die Albertina noch an, dass man eine Vollinventarisierung für nicht sinnvoll erachte. Aber gerade wenn man sich vor Augen führt, was nach dem Wasserschaden dort stattgefunden hat, dass man nicht einmal wusste, wo welche Werke wie überhaupt zu finden sind, ist diese Aussage so auch nicht hinzunehmen.
Die Finanzierung sei noch einmal angesprochen. Hier gibt es auch ein Pingpong-Spiel zwischen Unterrichtsministerin und Finanzministerium, was nämlich die Finanzierung dieser Inventarisierung betrifft. Die Unterrichtsministerin meint, dass es nicht ohne Zustimmung und ohne Abstimmung mit dem Finanzministerium geht; das schreibt sie in einer Anfragebeantwortung. Und das Finanzministerium sagt wieder, dass diese Kosten aus den Budgetmitteln der Unterrichtsministerin getragen werden müssen.
Man kann nur hoffen, dass der Rechnungshof seine Arbeit weiter so gut macht, ihm auch ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird, denn der Rechnungshof leistet für unser Haus, für unsere Republik eine sehr wichtige und wertvolle Aufgabe und soll das auch in Zukunft so machen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
19.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.18
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Meine Herren Präsidenten! Hoch geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Als Public Private Partnership, PPP, wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher
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