Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 190

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Schutz allgemein verfügbarer Daten, zum Beispiel auf Facebook oder in anderen Social Networks, und zum Zweiten um die Beseitigung der Ausnahme der indirekt per­sonenbezogenen Daten.

Heute aber geht es mir und uns in der Behandlung dieses Antrags, der dem Verfas­sungsausschuss zugewiesen werden soll, neben dem Inhaltlichen, das für uns ganz klar ist – das Anliegen ist ja mehr als berechtigt, das wurde im Menschenrechtsaus­schuss großteils auch geteilt –, um die Frage und um die Debatte, die im Menschen­rechtsausschuss entbrannt ist bezüglich der Zuweisung an einen anderen Ausschuss. Da ist nämlich ein prinzipielles Problem zutage getreten oder wieder einmal sichtbar geworden, mit dem wir es im Menschenrechtsausschuss wiederholt zu tun hatten und wofür wir eine Klärung brauchen.

Es ist nämlich inhaltlich so, dass in der Menschenrechtskonvention aus Art. 8, nämlich Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Datenschutz ganz klar ableitbar ist. Es ist zusätzlich so, dass im Datenschutzrecht ein Grundrecht auf Da­tenschutz garantiert ist. Beides steht im Verfassungsrang und ist unbestritten.

Dann ist es aber absolut nicht nachvollziehbar, warum so ein Antrag im Menschen­rechtsausschuss nicht behandelt werden soll, auch inhaltlich nicht behandelt werden soll, denn der Menschenrechtsausschuss ist genau für solche Initiativen, nämlich für Initiativen im Menschenrechts- und Grundrechtsbereich, geschaffen worden. Und den Menschenrechtsausschuss haben wir auch nicht erst in dieser Legislaturperiode, son­dern schon seit Jahren.

Warum also keine Zuständigkeit des Menschenrechtsausschusses gegeben sein soll in genau so einem Fall, wo es ganz konkret um im Verfassungsrang stehende Grund­rechte geht, wo es um Menschenrechte geht, ist nicht nachvollziehbar. Genau so ha­ben wir auch argumentiert.

Wir haben im Menschenrechtsausschuss das Problem, dass die beiden Regierungs­fraktionen ein sehr verkürztes und sehr enges Menschenrechtsverständnis haben. Wenn man diesem Verständnis folgt, dürften wir im Menschenrechtsausschuss nur An­träge zum Folterverbot und zur Todesstrafe behandeln, keinen einzigen Punkt mehr. Und selbst bei solchen Anträgen würde dann wahrscheinlich das Argument kommen: Na ja, da wir in Österreich die Todesstrafe nicht mehr haben, geht es eigentlich um Au­ßenpolitik, um die Abschaffung der Todesstrafe woanders auf der Welt.

Das kann es natürlich nicht sein! Wenn sowohl die Menschenrechtskonvention als auch das österreichische Grundrecht ein Grundrecht auf Datenschutz vorsieht – das derzeit nicht garantiert ist –, dann ist der Menschenrechtsausschuss genau der Ort, wo über solche Initiativen, wo über solche Themen diskutiert werden sollte. Dieses ver­engte Menschenrechtsverständnis werden wir wiederholt thematisieren, denn es kann nicht sein, dass ausgerechnet der Menschenrechtsausschuss wegen dieses sehr ver­kürzten Menschenrechtsverständnisses so gut wie keine Materien behandeln kann. Ich erwarte mir heute in dieser Hinsicht auch eine Diskussion im Plenum.

Das einzig Erfreuliche an der Zuweisung dieses inhaltlichen Antrags an den Verfas­sungsausschuss ist, dass diese Vertagung uns die Möglichkeit gibt, im Plenum des Na­tionalrates darüber zu reden. Die meisten oppositionellen Anträge erblicken ja das Ple­num des Nationalrates nicht, weil sie routinemäßig von den Regierungskoalitionen ver­tagt werden.

Wir werden deshalb der Zuweisung an den Verfassungsausschuss nicht zustimmen. Und wir werden in Zukunft selbstverständlich auch weiter Materien aus dem Men­schenrechts- und Grundrechtsbereich im Menschenrechtsausschuss thematisieren, denn genau dort gehören sie hin! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.33

 


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