geht es darum, dass ein politischer Zusammenhang zwischen den vorgeworfenen Dingen und dem Tatbestand verneint wird. Der Immunitätsausschuss ist also der Meinung, dass es hier nichts Politisches gibt.
Worum geht es? – Der Vorwurf ist, dass der Bundesparteiobmann und damalige Abgeordnete Heinz-Christian Strache, der Spitzenkandidat und Listenführer der Freiheitlichen Partei im Nationalratswahlkampf 2006 gewesen ist, laut Aussage des Ewald Stadler im November 2006, also zu einem Zeitpunkt zirka einen Monat nach der Wahl, die, glaube ich, am 1. Oktober stattgefunden hat, also einen Monat nach der Wahl, zu einem Zeitpunkt, wo er bereits Nationalratsabgeordneter war, verlangt hat, dass die Freiheitliche Akademie Darlehen zur Finanzierung dieses Wahlkampfes gibt.
Dazu zwei Dinge:
Erstens einmal: Wenn der Spitzenkandidat einer politischen Partei, der bereits gewählter Abgeordneter ist, mit der Freiheitlichen Akademie Gespräche führt über die Finanzierung oder Nachfinanzierung des Wahlkampfes, über die Darlehensgewährung, dann ist das wohl ein politischer Zusammenhang, wie er im Buche steht. Denn dazu, dass der Spitzenkandidat den Wahlkampf finanziert beziehungsweise über die Finanzierung spricht, zu sagen: Das hat mit der Politik überhaupt nichts zu tun!, das ist wohl nicht einmal bei einer großzügigsten Auslegung dieses Begriffes argumentierbar.
Das Zweite ist, dass schon der Hintergrund merkwürdig ist. Wie ist denn diese ganze Anfrage der Staatsanwaltschaft entstanden? – Man hat eine Aussage von Ewald Stadler, getätigt vor zirka eineinhalb Jahren, herangezogen, in der er gesagt hat: Der Grund des Zerwürfnisses mit Strache – zusammengefasst – ist es gewesen, dass er von mir Finanzierungen des Wahlkampfes verlangt hat, und für mich wäre da die Handlungsfähigkeit der Akademie nicht gegeben. Und zwar hätte er das im Wesentlichen gemacht, indem er Darlehen wollte.
Die Vergabe eines Darlehens von der Akademie an eine wahlwerbende Gruppe, sei es an eine Partei oder den Klub oder wen auch immer, ist an sich nicht rechtswidrig. Da hat es ja viele Überprüfungen durch den Rechnungshof gegeben, und das ist nie beanstandet worden. Die Akademie kann solche Darlehen geben, sie muss nur fremdüblicherweise die Rückzahlung sicherstellen und eine Verzinsung hineinnehmen. Aber fremdüblich kann sie handeln.
Das heißt, es ist eigentlich, selbst wenn man das, was der Ewald Stadler gesagt hat, wortwörtlich nimmt und für wahr hält, gar kein strafbarer Tatbestand gegeben. Es ist ja schon einmalig – oder sagen wir „zweimalig“; einmalig ist es nicht, sondern „zweimalig“, weil es schon einmal vorgekommen ist –, wenn die Staatsanwaltschaft hier gleich ein Verfahren einleitet und einen Auslieferungsantrag stellt.
Es ist aber noch merkwürdiger, wenn in diesem Zusammenhang dann das Gremium der Nationalratsabgeordneten, soweit es im Immunitätsausschuss vertreten ist, meint, das hat überhaupt keinen politischen Zusammenhang.
Deshalb mein natürlich – das weiß ich jetzt – aussichtsloser Appell an die hiesige Vollversammlung unserer Abgeordneten, zumindest den Fakten ins Auge zu sehen und zu sagen: Da ist ein politischer Zusammenhang!
Heinz-Christian Strache wird sich nie hinter der Immunität verstecken! Wir werden diesen politischen Zusammenhang, wenn er bejaht ist, nicht dazu nehmen, um zu sagen, er darf nicht ausgeliefert werden oder wir stimmen der Verfolgung nicht zu. Wir würden dann selbstverständlich verlangen, um das aufzuklären und einmal zu schauen, wer dahintersteht, dass der Verfolgung zugestimmt wird – aber auf der Basis eines rechtskonformen Beschlusses, der lauten muss: politischer Zusammenhang ja. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.59
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite