Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 196

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Erstens: Der Menschenrechtsausschuss behandelt Querschnittsmaterien. Dieser An­trag der Grünen ist eine Querschnittsmaterie.

Zweitens: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Privatsphäre, insbe­sondere im Hinblick auf die neuen Medien, Facebook, aber auch die Datensammlung im Hintergrund, bedürfen einer sinnvollen Überarbeitung und auch einer Adaptierung.

Drittens: Vier von fünf Fraktionen haben sich im Menschenrechtsausschuss für eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss ausgesprochen.

Und viertens: In § 1 Datenschutzgesetz 2000 wird das Grundrecht auf Datenschutz definiert und ausgeführt. Gerade beim Datenschutzgesetz 2000 hat es ja einen Ent-
wurf 2008 gegeben, und im Regierungsentwurf 2010 wurde ja gerade eine vorgeschla­gene Änderung des Grundrechts auf Datenschutz, und dabei insbesondere auch des § 1 Datenschutzgesetz, dahin gehend verändert, dass ohne Einschränkung im Hinblick auf die allgemein verfügbaren Daten jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat.

Dieser Entwurf wurde nicht beschlossen – auch mangels Verfassungsmehrheit –, aber trotzdem stehen wir auch hier für diese Adaptierungen.

Ich möchte nur kurz zum Kollegen Steinhauser sagen: Er ist ja nicht nur Mitglied im Menschenrechtsausschuss, sondern auch im Verfassungsausschuss. Dort hat er auch die Möglichkeit, etwas zu tun. Das Einzige, was sich ändert, ist, Frau Kollegin Korun, Sie sind nicht mehr Vorsitzende, sondern der Vorsitzende ist unser Kollege Dr. Witt­mann, der sich sicherlich auch für diesen Bereich entsprechend einsetzen und das un­terstützen wird.

Ich ersuche abschließend die Grünen um ihre Unterstützung für diesen Punkt und für diese Zuweisung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54

19.54.04

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschen­rechte, seinen Bericht 1776 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1917/A(E) dem Verfassungsausschuss zu.

19.55.2510. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (35 St 202/11w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (1785 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Eingestellte Redezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


19.56.00

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Bericht des Immunitätsausschusses, über den wir jetzt diskutieren,


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