Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 195

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wurden, nur noch solche individuellen Daten zur Verfügung gestellt bekommt, die auf den Benutzer, auf das eigene Benutzerprofil abgestimmte Informationen beinhalten. Hier stellt man sich die Freiheit im Internet sicher deutlich anders vor.

Das Ganze endet letztlich bei der Internet-Kriminalität, über die auch in den letzten Ta­gen zu lesen war. Ich denke, wir brauchen auch im IT-Bereich deutlich bessere gesetz­liche Maßnahmen für den personenbezogenen Schutz von Daten und die Verwertung von Daten. Ähnlich wie im Straßenverkehr ist es auch hier notwendig, die Regeln dafür regelmäßig anzupassen, sie im Sinne des einzelnen Benutzers anzupassen.

Mir würde es auch nicht passen, wenn meine eigenen personenbezogenen Daten ge­handelt werden. Ich möchte zumindest darüber informiert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.20

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde schon sehr viel bezüglich Datenschutz gesagt. Für mich ist es auch eine absolute Selbstverständlichkeit, dass jeder Mensch ein Recht auf Datenschutz hat. Soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht, ist die Geheimhaltung der personen­bezogenen Daten ein Muss. Indirekt personenbezogene Daten müssen mit außeror­dentlicher Sorgfalt behandelt werden.

Natürlich – und das wissen wir alle – haben die Bürgerinnen und Bürger auch eine ge­wisse Selbstverantwortung zu tragen. Es lassen sich nicht alle Missbräuche durch Ge­setze vermeiden. Sobald sich Personen der Social Networks wie Facebook, Twitter aber auch YouTube bedienen, muss ihnen sehr wohl auch klar sein, dass sie nicht mehr unbeobachtet sind.

Auch Kundinnen und Kunden von Onlineshops und auch jene von Versandhäusern ge­ben mit ihrer Bestellung natürlich zahlreiche persönliche Daten preis.

Informationen, die über das Internet verbreitet werden, beinhalten aber auch die Ge­fahr, dass diese legal, aber auch illegal verwertet werden. Die speziellen Techniken er­möglichen es, Daten über die User zu sammeln, zu verknüpfen und zu speichern, ohne dass dies den Benutzern auch wirklich bewusst wird.

Das gegenwärtige Datenschutzgesetz in Österreich ist bereits ein sehr gutes. Das be­deutet aber nicht, dass keine Korrekturen vorgenommen werden können.

Abschließend noch ein paar Worte zum Menschenrecht: Menschenrecht muss für je­den gelten – auch für unsere Schülerinnen und Schüler.

Eine „Tetschn“ im 21. Jahrhundert als Erziehungsmittel einzusetzen, das ist für mich absolut inakzeptabel und absolut letztklassig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. 3 Minu­ten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


19.52.36

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Einige meiner Vorredner haben bereits mehrere Punkte ange­führt, die für die Zuweisung des Antrages der Grünen an den Verfassungsausschuss sprechen. Lassen Sie mich noch kurz die Argumente meiner Fraktion zusammenfas­sen.

 


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