Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 194

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ters Dr. Lienbacher, der zur Frage Parlament und Datenschutz Stellung genommen hat. Er hat nämlich in seiner Berichterstattung gemeint, dass das Interpellationsrecht der Abgeordneten, insbesondere der Untersuchungsausschuss, wie er derzeit abgewi­ckelt ist, aus seiner Sicht nicht datenschutzrechtskonform ist.

Wir haben das als Abgeordnete mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Ich möchte das hier nur sagen, dass auch dem Hohen Haus bekannt ist, welche Thesen innerhalb der Rechtsprofessorenschaft, aber auch innerhalb der Verfassungsrichterschaft vertreten werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt nun Entwürfe aus dem Bereich der Europäischen Kommission, die Datenschutz-Grundverordnung einerseits und andererseits eine Richtlinie für die Verarbeitung von Daten zu Strafverfolgungs­zwecken. Das ist der Ansatz, den wir nun zu vertreten haben, nämlich zu schauen, dass es zu einem einheitlichen Rechtsstandard in Europa kommt. Die derzeitige Situa­tion mit internationalen Unternehmungen wie Google oder Facebook ist so nicht zu ak­zeptieren. Daher sollten die Ansätze der Europäischen Kommission in dieser Frage unterstützt werden.

In anderen Fragen müssen wir andere Wege gehen und sollten auch kritisch zum Vor­schlag der Kommission Stellung nehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Bravo, Jacky!)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.37

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Korun, ich habe im Ausschuss für Menschenrechte auch nicht den Eindruck gewonnen, dass dort inhaltlich Diskussionen stattgefunden haben, aus dem Grund, dass der Inhalt und die Begründung des Antra­ges nicht bezweifelt, sondern unterstützt wurden und dieser, wie die Vorredner gesagt haben, im Verfassungsausschuss wahrscheinlich deutlich besser aufgehoben wäre.

Grundsätzlich geht es um allgemein verfügbare Daten. Das sind Daten, die man selber weitergegeben hat, allerdings – wie im Antrag ja ganz gut beschrieben ist – Daten, die eigentlich für einen engeren Personenkreis gedacht waren, oder indirekt personenbe­zogene Daten wie etwa Kfz-Kennzeichen oder IP-Adresse. Aber nicht zu vergessen ist, was auch immer häufiger eine Rolle spielt, die sogenannte MAC-Adresse. Das ist eine einmalige Adresse einer spezifischen Netzwerkkarte, die es weltweit nur einmal gibt, jeweils auf den Netzwerkadapter bezogen.

Diese Daten können inzwischen sehr leicht zusammengesammelt werden. Unterneh­men beschäftigen sich damit, Daten und Informationen zu sammeln und dann auch personenbezogen zuordnen zu können, und sie betreiben damit einen regelrechten Handel. Am einfachsten geht das durch normale Anmeldeprozeduren wie bei Face­book oder in ähnlichen Social-Media-Bereichen, genauso gut durch Gratisangebote oder prozentuelle Vergünstigungen, die angeboten werden, oder direkt durch verbote­nes Daten-Phishing. Die Methoden werden dabei immer dreister.

Es gibt auch Firmen, die gegen Bezahlung Benutzerprofile zusammenstellen und diese Benutzerprofile in größerem Umfang verkaufen und vermarkten. Genauso lassen sich Personalchefs von Unternehmen inzwischen von solchen Firmen bedienen und lassen Benutzerprofile von Bewerberinnen und Bewerbern zusammenstellen.

All das ist bedenklich! Genauso ist es hinterfragenswert, wenn man eine Homepage aufmacht und dann bemerkt, dass man durch verschiedene Profile, die ausgewertet


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