Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 193

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

den richtigen Ausschuss geht, hier nicht in dem vollen Ausmaß für den Datenschutz eintreten, wie Sie meinen. Das ist falsch.

Aber ich nehme anhand dieses Antrages auch Folgendes zur Kenntnis: Die EDV-Ge­räte, die in Österreich aufgestellt sind – vor allem in den Jugendzimmern und in den Haushalten –, schalten sich in der Nacht von selbst ein, zwei Hände greifen aus dem Bildschirm heraus, packen alle, die in dem Raum vor dem Bildschirm sind, bei den Händen, ziehen sie in den Computer hinein und zwingen und nötigen sie dazu, einen Facebook-Account oder einen Twitter-Account zu eröffnen! – Das ist Ihr Antrag. Das heißt, nicht mehr der frei bestimmte Zugang zum Internet, nicht der frei bestimmte Zu­gang zu sozialen Netzwerken treibt Sie an mit Ihrem Antrag, sondern der Zwang des Computers, der die Menschen hypnotisiert und ihnen sagt: Ihr müsst einen Account ha­ben, ihr müsst einen Account haben, ihr müsst einen Account haben!

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Natürlich muss es einen Datenschutz geben! Selbstver­ständlich gehört das abgesichert, vor allem auch persönliche Daten, die im Internet preisgegeben werden. Aber es liegt auch in der Eigenverantwortung der Bevölkerung, in der Mündigkeit, aber auch in der Intelligenz, nicht alles preiszugeben, was nicht für die Allgemeinheit da ist und was auch missbräuchlich verwendet werden kann.

In diesem Sinne hoffen wir auch auf eine fruchtbare Diskussion im Verfassungsaus­schuss. (Beifall beim BZÖ.)

19.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.40

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Korun, auch ich möchte im Namen meiner Fraktion Ihre Darstellung, die in etwa „ein verengtes oder eingeschränktes Menschen­rechtsverständnis“ lautete, mit aller Deutlichkeit zurückweisen! Ich schließe mich den Worten meines Freundes Wolfgang Großruck in dieser Frage inhaltlich voll an. (Abg. Mag. Korun: Vorratsdatenspeicherung!)

Werte Kollegin! Letzte Woche fand der Österreichische Juristentag in Linz statt; bedau­erlicherweise hat niemand von den Grünen daran teilgenommen. Beim Österreichi­schen Juristentag, Kollegin Korun, gab es in der Abteilung Öffentliches Recht eine in­haltliche Debatte zum Grundrecht auf Datenschutz. Es hat Herr Universitätsprofessor Dr. Berka in seinem Gutachten, das er vorgelegt hat, ganz interessante Thesen vertre­ten, die absolut im Widerspruch, im inhaltlichen Widerspruch zu Ihrem Antrag stehen.

Berka meint nämlich, das Datenschutz-Grundrecht ist wieder auf seinen ursprünglichen Zweck, den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre, zurückzuführen. Neben dieser persönlichkeitsbezogenen Dimension des Grundrechts wurde aber auch der weitere Zweck der Garantie hervorgehoben, den Einzelnen vor Informationsübermacht Dritter zu schützen, und zwar auch insoweit, als die von ihm erzeugten Daten eben öf­fentlich sind.

Was meint Dr. Berka damit? – Berka hat damit gemeint, dass man vom Datenbegriff des Datenschutzgesetzes weggehen soll – ich gestehe, das ist eine rechtspolitische Frage, die wir zu diskutieren haben (Abg. Ing. Westenthaler: Seit der Vorratsdaten­speicherung solltest du uns nicht mehr ...!) – und dass wir uns wieder auf den ur­sprünglichen Zweck, nämlich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre, kon­zentrieren sollten. Das wird eine Diskussion im Verfassungsausschuss sein.

Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass es bei diesem Österreichischen Juristen­tag natürlich auch Außenseiterpositionen gegeben hat, etwa die des Verfassungsrich-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite