Das möchte ich Ihnen einmal sagen, damit Sie hier nicht von einer Arroganz aus Zensuren verteilen: Das ist ein Menschenfreund, das ist keiner. – Nehmen Sie sich also ein bisschen zurück, auch wenn Sie Obfrau des Menschenrechtsausschusses sind!
Ich habe gesagt, wir weisen den Antrag aus formalen Gründen, nicht aus inhaltlichen, dem Verfassungsausschuss zu, weil er dort hingehört. Dort wird er behandelt, und letzten Endes ist das Ergebnis wichtig, das herauskommt, aber nicht, wo darüber diskutiert wird. Ich glaube, dort gehört er diskutiert, genauso, wie ich annehme oder voraussetze, dass in jedem Ausschuss alle Materien auch unter der Berücksichtigung der Menschenrechte diskutiert und dann auch so entschieden werden.
Aber Sie können einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten! Sie kommen heraus: die einen wollen die Gemeinden abschaffen, die anderen die Länder, die Dritten die Bezirkshauptmannschaften, die Vierten den Bundespräsidenten, die Fünften den Bundesrat, die Sechsten dann ganz Österreich. Sie können hier einen kleinen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten, indem Sie die richtigen Anträge in den richtigen Ausschuss stellen, nicht die falschen Anträge in den richtigen Ausschuss oder die richtigen Anträge in den falschen Ausschuss oder die falschen Anträge in den falschen Ausschuss. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir sind dafür, dass die richtigen Anträge in den richtigen Ausschuss kommen. Das werden wir heute auch beschließen. Dieser Punkt wird dann im Verfassungsausschuss entsprechend behandelt, qualifiziert diskutiert und auch beschlossen werden.
Noch einmal: Wir stehen ausnahmslos alle hinter den Menschenrechten! Wir sind Verfechter der Menschenrechte. Ich schließe keinen herinnen aus, und das Recht, Frau Korun, steht auch Ihnen nicht zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Höfinger: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort!)
19.39
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollegin Korun, die parteipolitisch motivierte Diskussion im Menschenrechtsausschuss ist die eine Sache, aber die inhaltliche Diskussion gerade in der wichtigen Frage des Datenschutzes eine andere. Deshalb sind auch wir für eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss, denn dort – und das haben auch meine Vorredner schon gesagt – gehört das auch thematisch hin. (Beifall bei der FPÖ.)
Immerhin betrifft ja dieser Antrag auch zwei wesentliche Punkte aus dem neuen EU-Datenschutzrecht, das wir in absehbarer Zeit nicht nur im Verfassungsausschuss, sondern auch im Datenschutzrat behandeln werden, zwei wesentliche Kernpunkte daraus. Ich denke, die Diskussionen sollen dort geführt werden, wo sie auch sachlich hingehören, und diese Materie gehört eindeutig in den Verfassungsausschuss. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
19.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Neugebauer: Unaufgeregt!)
19.40
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Meine Damen und Herren! Ich glaube auch, dass der Ausschuss für Verfassung der richtige Ausschuss für diesen Antrag ist. Daher stimmen wir dem auch zu, dass er dorthin zugewiesen wird.
Daher, Frau Kollegin Korun, ist es wirklich falsch, wenn Sie Personen dieses Hauses, die für den Datenschutz eintreten, hier unterstellen, sie würden, nur weil der Antrag an
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