ginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Eurokrise“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
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Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75, Grüne 66 sowie BZÖ 63 Minuten.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Für die Dauer der Fernsehübertragung in ORF 2 nach der Aktuellen Stunde wurde folgende Redeordnung vereinbart:
Erklärung des Bundesministers 12 Minuten, danach
eine Redner-/Rednerinnenrunde in der Reihenfolge Freiheitliche, SPÖ,
Grüne, ÖVP, BZÖ mit den Redezeiten 8, 7, 8,
7, 8 Minuten, anschließend eine Redner-/Rednerinnenrunde in der
Reihenfolge SPÖ,ÖVP, Freiheitliche, Grüne, BZÖ mit den
Redezeiten 5, 5, 7, 7, 7 Minuten sowie eine
Redner-/Rednerinnenrunde in der Reihenfolge SPÖ, ÖVP, Freiheitliche,
Grüne, BZÖ mit den Redezeiten 5, 5, 6, 6, 6 Minuten, danach
ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 6 Minuten, die weiteren
Redner/Rednerinnen in der Reihenfolge SPÖ, ÖVP, SPÖ, ÖVP,
Freiheitliche, Grüne, BZÖ mit einer Redezeit von jeweils
4 Minuten. Das sind insgesamt sind 143 Minuten.
Der den Vorsitz führende Präsident achtet auf die Einhaltung der vereinbarten Redezeiten und verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubobleuten – die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragungszeit in ORF 2 aufgerufen.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Wer diesen die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Erklärung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Österreichs Arbeitsmarkt im europäischen Kontext – In Wachstum und Beschäftigung investieren“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfinden.
Ich erteile nun Herrn Bundesminister Hundstorfer zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte.
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