tionsträgern und Interessengruppen – zulasten der zentralen Lebensinteressen und der demokratischen Grundrechte der Bürger.
Haupthindernis einer erfolgreichen Staatsreform war und ist die fortgesetzte Fehlentwicklung in der Umsetzung des föderalistischen Grundprinzips. Ohne Reformen in diesem Bereich kann ein modernes, zukunftsfähiges Staatswesen nicht funktionsgerecht, d. h. kostengünstig, sinnvoll, bürgernah und demokratisch, organisiert werden. Sparmaßnahmen sind nur linear, d. h. zum weiteren Nachteil der Österreicher, möglich. Die gefühlsmäßige Verbundenheit der Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und ihrem Heimatbundesland muss erhalten bleiben. Sie darf aber nicht länger dazu missbraucht werden, um überholte, organisatorisch unsinnige, rein macht- und einflusspolitische Strukturen von Politik und Verwaltung aufrechtzuerhalten.
Die Österreicher haben ein Anrecht darauf, dass sich Staat und Politik der Aufgabe einer Erneuerung ihrer Strukturen stellen, um endlich eine wirksame und demokratische Vertretung der Bürgerinteressen auf allen Ebenen zu ermöglichen sowie eine schlanke, funktionsgerechte, kostengünstige und zeitgemäße Verwaltung sicherzustellen. Nicht alle Materien sind beim Staat am besten aufgehoben: Staatliche Kompetenz- und Verantwortungsbereiche sind zu hinterfragen und abzubauen. Und: Es braucht weniger, aber bessere Gesetze. Gesetzesmaterien sind auf ihre Qualität, Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen.
Typische Beispiele dringenden Reformbedarfes stellen die Bau- und Raumordnungsgesetzgebung dar. Derzeit sind diese Bereiche durch eine weitgehende Zersplitterung der Kompetenzen und durch uneinheitliche Gesetze gekennzeichnet. Beispielsweise liegen die Kompetenzen in den Bereichen der Bau- und Raumordnungsgesetzgebung bei den Ländern. Einige der darauf basierenden Probleme lassen sich im Baukulturreport 2011 und vielen der dort enthaltenen, jedoch unverbindlichen Empfehlungen der Verfasser des Berichtes ablesen, die die „Baubeteiligten“ bei Bautätigkeiten beachten sollten. Richtigerweise führt Staatssekretär Ostermayer schon in seinem Vorwort auf Seite 4 an: „In einem föderalen Staat wie Österreich, wo die Entscheidungen über Planung und Bau von einer Vielfalt an Entscheidungsträgern getroffen werden, erfordert Baukultur die aktive Mitarbeit aller Verantwortungsträger von Bund, Länder, Gemeinden, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft.“
Insgesamt verdeutlicht der Bericht samt den unverbindlichen Empfehlungen, wie dringend der Gesetzgeber aufgerufen ist, einheitliche Vorgaben in Gesetze zu gießen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich Gesetzesentwürfe vorzulegen, die eine bundeseinheitliche Bau- und Raumordnungsgesetzgebung zum Ziel haben.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.36
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zinggl hat mich herausgefordert, und
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