Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 109

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tionsträgern und Interessengruppen – zulasten der zentralen Lebensinteressen und der demokratischen Grundrechte der Bürger.

Haupthindernis einer erfolgreichen Staatsreform war und ist die fortgesetzte Fehlent­wicklung in der Umsetzung des föderalistischen Grundprinzips. Ohne Reformen in die­sem Bereich kann ein modernes, zukunftsfähiges Staatswesen nicht funktionsgerecht, d. h. kostengünstig, sinnvoll, bürgernah und demokratisch, organisiert werden. Spar­maßnahmen sind nur linear, d. h. zum weiteren Nachteil der Österreicher, möglich. Die gefühlsmäßige Verbundenheit der Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und ihrem Heimat­bundesland muss erhalten bleiben. Sie darf aber nicht länger dazu missbraucht wer­den, um überholte, organisatorisch unsinnige, rein macht- und einflusspolitische Struk­turen von Politik und Verwaltung aufrechtzuerhalten.

Die Österreicher haben ein Anrecht darauf, dass sich Staat und Politik der Aufgabe einer Erneuerung ihrer Strukturen stellen, um endlich eine wirksame und demokrati­sche Vertretung der Bürgerinteressen auf allen Ebenen zu ermöglichen sowie eine schlanke, funktionsgerechte, kostengünstige und zeitgemäße Verwaltung sicherzustel­len. Nicht alle Materien sind beim Staat am besten aufgehoben: Staatliche Kompetenz- und Verantwortungsbereiche sind zu hinterfragen und abzubauen. Und: Es braucht we­niger, aber bessere Gesetze. Gesetzesmaterien sind auf ihre Qualität, Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen.

Typische Beispiele dringenden Reformbedarfes stellen die Bau- und Raumordnungs­gesetzgebung dar. Derzeit sind diese Bereiche durch eine weitgehende Zersplitterung der Kompetenzen und durch uneinheitliche Gesetze gekennzeichnet. Beispielsweise liegen die Kompetenzen in den Bereichen der Bau- und Raumordnungsgesetzgebung bei den Ländern. Einige der darauf basierenden Probleme lassen sich im Baukultur­report 2011 und vielen der dort enthaltenen, jedoch unverbindlichen Empfehlungen der Verfasser des Berichtes ablesen, die die „Baubeteiligten“ bei Bautätigkeiten beachten sollten. Richtigerweise führt Staatssekretär Ostermayer schon in seinem Vorwort auf Seite 4 an: „In einem föderalen Staat wie Österreich, wo die Entscheidungen über Pla­nung und Bau von einer Vielfalt an Entscheidungsträgern getroffen werden, erfordert Baukultur die aktive Mitarbeit aller Verantwortungsträger von Bund, Länder, Gemein­den, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft.“

Insgesamt verdeutlicht der Bericht samt den unverbindlichen Empfehlungen, wie drin­gend der Gesetzgeber aufgerufen ist, einheitliche Vorgaben in Gesetze zu gießen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich Gesetzes­entwürfe vorzulegen, die eine bundeseinheitliche Bau- und Raumordnungsgesetzge­bung zum Ziel haben.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.36.24

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zinggl hat mich herausgefordert, und


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