Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 114

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13.51.33

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Staatsse­kretär! Was hindert uns eigentlich nach all diesen Redebeiträgen daran, dass wir die Empfehlungen dieses Baukulturreports, dieses Beirats, der als Autorengemeinschaft dahinter steht, endlich auch in Form von Fünf-Parteien-Anträgen einer politischen Um­setzung zuführen? Denn das ist es ja, worauf es ankommt!

Ich meine, nur im Fünf-Jahres-Rhythmus Ähnliches zu wiederholen, Bekenntnisse ab­zulegen, Analysen zu teilen, das ist zu wenig für ein Parlament, das nicht nur reden, sondern auch gesetzlich oder verordnungsmäßig etwas vorantreiben soll. Ich bin ja da guten Mutes, Herr Staatssekretär, ich bin durchaus so optimistisch wie Sie, denn es geht ja etwas weiter. Nur: Fliegen Sie einmal über Österreich, überqueren Sie die Lan­desgrenze in Richtung Bayern, und Sie werden schlagartig sehen, wo die Raumord­nung in Ordnung ist – nämlich in Bayern: Verdichtung der Ortskerne, klar deklarierte Siedlungsräume – und wo sie echt im Argen liegt.

Ich glaube, damals waren Sie noch in der Wiener Politik tätig. – Wir hatten hier bereits, ich denke, es war das Jahr 1997, eine Studie von Professor Raschauer über Verein­heitlichung von Bauordnungen und als Vorspann dazu auch über Bundeskompetenzen in der Raumordnung zur Diskussion. Ich erinnere mich noch an Debatten im Bauten­ausschuss und im Wirtschaftsausschuss, dass wir das endlich angehen, und zwar nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen.

Das ist sicherlich eine Agenda, die mit verfassungsmäßigen Änderungen zusammen­hängt. Aber wir kommen nicht nur wegen des kulturellen Bereichs oder wegen des Baukulturbereichs, sondern auch wegen rein ökonomischer Fragen, Infrastrukturfra­gen, verkehrspolitischer Fragen dringend auf die Bundeskompetenz Raumordnung zu­rück.

Wir hätten viele Konfliktpotenziale zwischen AnrainerInnen und Bauprojekten nicht, wenn der Bund generell einmal gewisse Widmungen klarstellen würde. Das ist drin­gend notwendig, und da könnten Sie wahrscheinlich auch einen gewissen Schulter­schluss herbeiführen. Allerdings ist hier natürlich auch eine Verfassungsnotwendigkeit gegeben. Das ist der eine Aspekt.

Und der zweite Aspekt: Bitte, das Thema thermische Sanierung und so weiter war jetzt nicht nur in der Diskussion, es ist auch Gegenstand des Reports. Da geht es wirklich darum, neben dem Neubau auch bei der Sanierung etwas Ähnliches wie Sensibilität in der Ästhetik voranzutreiben.

Da brauchen wir dringend den nächsten Fünf-Parteien-Antrag in Richtung Schulung der Baubehörde – sprich der Bürgermeisterin, des Bürgermeisters und des entspre­chenden Bauausschusses – in den Gemeinden vor Ort. Ich weiß, in Vorarlberg ist man, was dieses ästhetische Empfinden anlangt, was die entsprechenden Projekte anlangt, schon relativ weit.

Ich stelle nicht in Abrede, dass man auch in Wien schon Vorbildliches geleistet hat. Aber es gibt noch Negativbeispiele sondergleichen, wo wirklich Nullachtfünfzehn-Sa­chen hingestellt werden. Da erspare ich Ihnen nicht, einen Nutzbau in Wien zu nennen. Er war auch Gegenstand einer politischen Berichterstattung. Schauen Sie sich nur ein­mal das Projekt Wien-Mitte beziehungsweise Wien Landstraße an.

Es ist neu errichtet von einem Privaten, allerdings unter Bedingungen, die die Stadt Wien festlegt. Wir haben hier das klassische Beispiel von optimaler Nutzung von Flä­che – denn Fläche ist teuer, gerade in diesem Bereich – und auf der anderen Seite städtebaulicher Charakteristik vor Ort.

Es schaut verheerend aus. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Ich bin unlängst wieder einmal vorbeigegangen und habe mir angeschaut, was dort in Wien Mitte er-


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