Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 129

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.36

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Auch wenn Minister Darabos nicht in allen Punkten feder­führend in die Entscheidungen eingebunden ist, hat er doch die Verantwortung für das Ministerium zu übernehmen.

Eine kurze Zusammenfassung, eine Analyse der letzten Jahre des Verteidigungsminis­ters: Es gab sexistische Rekrutierungsvideos über YouTube und auch über die Home­page des Landesverteidigungsministeriums. Es gab die Verwirrung über die Abschaf­fung der allgemeinen Wehrpflicht. Drohnen für das Burgenland – eine ganz neue For­derung! Geldflüsse an die NATO. Eine nichtvorhandene Sicherheitsstrategie, über die aber vonseiten des Ministers immer wieder gesprochen wird, der sich immer wieder darauf bezieht, wiewohl sie nicht durch das Parlament gegangen ist, wiewohl sie nicht parlamentarisch legitimiert wurde, aber für ihn ist anscheinend der Ministerratsbe­schluss allein ausreichend.

Weiters: Mehr Beschwerdefälle bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission, die Notwendigkeit von Anzeigenerstattungen wegen rechtsradikaler Tendenzen im öster­reichischen Bundesheer.

Dieses durchaus problembesetzte Arbeiten des Landesverteidigungsministers ist auch heute hier Gegenstand der Debatte, weil dieses Gesetz zwei weitere Problembereiche aufzeigt, nämlich die Neudeaktivierung des Kriegsmaterials und das Bedienen von Kriegsmaterial bei Veranstaltungen.

Im Vorfeld wurde des Öfteren darüber diskutiert, dass diese Veranstaltungen aus­schließlich Schießveranstaltungen sein sollen. Im Gesetz steht davon kein Wort, son­dern da steht Folgendes:

„Bei Veranstaltungen des Bundesheeres sind die Bestimmungen des Waffengeset­zes 1996 (), betreffend den Besitz, das Führen und das Überlassen

1. von Kriegsmaterial und verbotenen Waffen sowie

2. von Schusswaffen (),

jeweils einschließlich der Munition für diese Waffen, nicht anzuwenden.“

Das bedeutet, dass Sturmgewehre, Eurofighter oder auch die Panzerfaust mit Munition bei Veranstaltungen nicht nur dargestellt und besichtigt werden dürfen, sondern auch bedient werden dürfen. Es steht nicht im Gesetz, dass das ausschließlich bei Schieß­veranstaltungen der Fall sein soll. Wenn es nämlich so wäre, dann sollten Sie es auch genau so präzise ins Gesetz schreiben. Denn: Es kann nicht Sinn des Parlaments sein, das Bundesheer dazu zu befugen, dass bei allgemeinen Veranstaltungen auch Schusswaffen mit Munition in Umlauf kommen.

Kinder auf Panzern spielen zu lassen, ist schon äußerst kritisch zu betrachten – Stich­wort: Jedes Jahr gibt es die jährliche Heeresleistungsschau am Wiener Heldenplatz –, aber dann auch noch Schusswaffen mit Munition dort bereitzustellen, ist schon noch ein Stück mehr von dem, was auf jeden Fall verhindert werden sollte. Und Sie, Herr Minister, tragen da ganz klar die Verantwortung! (Beifall bei den Grünen.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kli­kovits. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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